Widerruf von Bild-Einwilligungen

Widerruf von Bild-Einwilligungen: Wann Fotos trotz Zustimmung gelöscht werden müssen

Von gabor partners //

Einwilligung erteilt – für immer gebunden?

Wer sich fotografieren lässt und der Anfertigung sowie Nutzung der Bilder zustimmt, geht häufig davon aus, dass diese Entscheidung endgültig ist. Bei gabor partners, der auf IT-Recht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht spezialisierten Boutique-Kanzlei in Stuttgart, wissen wir: Der Widerruf von Bild-Einwilligungen bezeichnet das rechtliche Instrument, mit dem eine einmal erteilte Zustimmung zur Nutzung von Fotografien nachträglich zurückgenommen werden kann. Die Rechtsprechung zeigt: In bestimmten Fällen kann eine einmal erteilte Einwilligung später widerrufen werden.

Besonders deutlich wird dies bei Aufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich, die im Internet bei Instagram oder Facebook veröffentlicht werden.

1. Der Fall: Intime Fotos während einer Partnerschaft

Das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 20.05.2014 – 3 U 1288/13) hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Mann während einer Beziehung mit Zustimmung seiner Partnerin zahlreiche intime Fotos angefertigt hatte. Nach dem Ende der Beziehung widerrief die Frau ihre Einwilligung und verlangte die Löschung sämtlicher Aufnahmen.
Das Gericht stellte fest, dass die ursprünglich erteilte Zustimmung nicht uneingeschränkt fortwirkt. Vielmehr sei die Einwilligung im konkreten Fall auf die Dauer der Partnerschaft beschränkt gewesen – eine sogenannte zweckgebundene Einwilligung.

2. Persönlichkeitsrecht schlägt Eigentumsrecht

Nach Auffassung des Gerichts überwiegt nach dem Ende der Beziehung das Interesse der abgebildeten Person am Schutz ihrer Persönlichkeit das Eigentumsinteresse des Fotografen an den Bildern.

Entscheidend war dabei, dass die Aufnahmen ausschließlich im Vertrauen auf die bestehende persönliche Beziehung entstanden waren und den höchstpersönlichen Lebensbereich betrafen.

3. Bestätigung durch den Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (Entscheidung vom 13.10.2015 – VI ZR 271/14) bestätigte diese Sichtweise.

Danach kann dem Abgebildeten nach dem Ende einer intimen Beziehung ein Löschungsanspruch zustehen, wenn seine Einwilligung in Anfertigung und Nutzung der Aufnahmen – ausdrücklich oder konkludent – auf die Dauer der Beziehung beschränkt war.

4. Keine allgemeine Regel für alle Fotos

Die Entscheidung darf jedoch nicht verallgemeinert werden.

Der Fall betrifft Aufnahmen aus dem höchstpersönlichen und intimen Lebensbereich. Bei gewöhnlichen Portrait-, Event- oder Modelaufnahmen gelten andere Maßstäbe. Dort bleibt eine einmal wirksam erteilte Einwilligung grundsätzlich bestehen und kann nur in besonderen Ausnahmefällen widerrufen werden.

5. Wann kommt ein Widerruf dennoch in Betracht?

Ein späterer Widerruf von Bild-Einwilligungen kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn sich die persönlichen Lebensumstände des Abgebildeten gravierend verändert haben und die weitere Verbreitung der Bilder heute zu erheblichen Beeinträchtigungen führen würde.

Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist stets anhand einer umfassenden Interessenabwägung zu beurteilen.

6. Schadensersatz kann zu berücksichtigen sein
Selbst wenn ein Widerruf zulässig ist, bleibt zu beachten, dass der Fotograf auf die Wirksamkeit der ursprünglich erteilten Einwilligung vertrauen durfte. Daher kann unter Umständen ein Anspruch auf Ersatz des sogenannten Vertrauensschadens bestehen.
Fazit für die Praxis

Für Fotografen und Auftraggeber gilt:

  • Eine Einwilligung ist grundsätzlich bindend.
  • Bei Aufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich kann sie jedoch zweckgebunden
  • Endet die zugrunde liegende persönliche Beziehung, kann ein Löschungsanspruch
  • Ob ein Widerruf von Bild-Einwilligungen wirksam ist, bleibt stets eine Frage des Einzelfalls.
  • Eine sorgfältige schriftliche Dokumentation des Umfangs und der Dauer der Einwilligung schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten

Praxistipp: Wer Bildrechte rechtssicher gestalten möchte, sollte bereits bei Vertragsschluss mit gabor partners ausdrücklich regeln, ob die Einwilligung zeitlich unbegrenzt gelten oder nur einem bestimmten Zweck dienen soll. Gerade im Bereich sensibler oder persönlicher Aufnahmen kann dies spätere Streitigkeiten vermeiden.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

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