Notgeschäftsführer in der GmbH

Wenn die GmbH führungslos wird: Wann das Gericht einen Notgeschäftsführer für die GmbH bestellt

Von gabor partners //
Führungslose GmbH: Was Geschäftspartner jetzt wissen müssen

Bei gabor partners sehen wir in der Praxis immer wieder Fälle, in denen Unternehmen plötzlich ohne Ansprechpartner dastehen, weil ein Vertragspartner – eine GmbH – handlungsunfähig wird. Ein Notgeschäftsführer einer GmbH ist eine vom Gericht bestellte Person, die die Führung einer Gesellschaft übernimmt, wenn diese ohne gesetzliche Vertretung dasteht und keine andere Lösung möglich ist.

Ein aktueller Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zeigt, wie Geschäftspartner ihre Rechte wahren können, wenn eine GmbH nach dem Tod des Geschäftsführers handlungsunfähig wird – und warum schnelles Handeln entscheidend ist.

Wenn Sie laufende Verträge mit einer GmbH haben und dieser die Führung fehlt, sind Sie nicht schutzlos. Das Gesellschaftsrecht hält für solche Ausnahmesituationen klare Instrumente bereit.

Der Fall: Eine GmbH ohne Führung, ein Geschäftspartner ohne Ansprechpartner

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie haben laufende Verträge mit einer GmbH, die für Sie wichtige Dienstleistungen erbringt – in diesem Fall Programmierarbeiten, die Sie an Ihre eigenen Kunden weiterverkaufen. Plötzlich verstirbt der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer. Die Alleinerbin übernimmt zwar die Gesellschafterstellung, unternimmt aber trotz mehrfacher Aufforderung keinerlei Anstrengungen, einen neuen Geschäftsführer zu bestellen.

Genau das ist einem Unternehmen passiert, das sich an das Oberlandesgericht Düsseldorf wandte. Das betroffene Unternehmen benötigte dringend Zugang zu Systemen, Quellcodes, Datenbeständen und Serverstrukturen, um gegenüber den eigenen Kunden leistungsfähig zu bleiben. Doch ohne Geschäftsführer war die GmbH schlicht nicht handlungsfähig.

Was ist ein Notgeschäftsführer – und wann wird er bestellt?

Ein Notgeschäftsführer ist gewissermaßen ein „Rettungsanker“ für Situationen, in denen eine Gesellschaft ohne Führung dasteht. Voraussetzung für die Bestellung ist, dass ein für die organschaftliche Vertretung der GmbH unentbehrlicher Geschäftsführer fehlt oder aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen an der Geschäftsführung gehindert ist.

Allerdings greift das Gericht nicht leichtfertig in die Rechte der Gesellschafter ein. Die Ernennung eines Notgeschäftsführers stellt einen wesentlichen Eingriff in das Bestellungsrecht der Gesellschafter dar. Die gerichtliche Bestellung ist aus diesem Grund immer das letzte Mittel und kommt nur in Betracht, wenn keine andere Möglichkeit besteht, die Handlungsunfähigkeit der Gesellschaft zu beseitigen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Nicht nur Gesellschafter selbst können aktiv werden. Ein dringender Fall liegt vor, wenn die Bestellung des Notgeschäftsführers notwendiges Mittel zur Abwehr von Schäden für die Gesellschaft oder andere Beteiligte ist. Unter Schaden ist dabei jede Beeinträchtigung von Rechtspositionen zu verstehen, nicht nur ein Vermögensschaden. Namentlich reicht das Interesse eines Antragstellers an einem Rechtsstreit oder einer Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft aus.

Die Entscheidung des Gerichts: Klare Worte für Geschäftspartner
Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte in seinem Beschluss vom 11. November 2025 unmissverständlich klar: Die Voraussetzungen für die Bestellung eines Notgeschäftsführers lagen vor.
Warum das Amtsgericht zunächst falsch lag

Das Amtsgericht hatte den Antrag ursprünglich abgelehnt mit der Begründung, dass die Erbfolge mittlerweile geklärt sei und die Alleinerbin als alleinige Gesellschafterin in der Lage sei, einen Geschäftsführer zu bestellen.

Das Oberlandesgericht widersprach dieser Argumentation deutlich: Alleine die rechtlich bestehende Befugnis des Alleingesellschafters zur Geschäftsführerbestellung genügt nicht, um von der Bestellung eines Notgeschäftsführers abzusehen. Maßgeblich ist vielmehr, ob der antragstellende Gläubiger die Führungslosigkeit der Gesellschaft auf einem anderen, einfacheren Weg beseitigen lassen kann. Ist das nicht der Fall, ist die Notgeschäftsführerbestellung unumgänglich.

Die entscheidende Frage: Gibt es einen anderen Weg?

Es ist nicht zu erkennen, auf welchem anderen Weg der Geschäftspartner in der Lage gewesen sein soll, die Erbin zur Bestellung eines Geschäftsführers zu zwingen. Aus den Vertragsbeziehungen mit der GmbH resultierte kein Anspruch gegen die Gesellschafterin auf Bestellung eines Geschäftsführers.

Die Erbin hatte viele Monate lang die Aufforderungen zur Geschäftsführerbestellung kommentarlos ignoriert. Bei lebensnaher Betrachtung lässt dieser Umstand nur einen Schluss zu: Sie lehnte es – aus welchen Gründen auch immer – ab, als neue Alleingesellschafterin einen Geschäftsführer zu bestellen.

Was bedeutet das für Sie als Geschäftspartner einer GmbH?

Dieser Fall verdeutlicht eine wichtige Erkenntnis: Sie sind als Vertragspartner einer GmbH nicht schutzlos, wenn diese führungslos wird. Das Recht gibt Ihnen Instrumente an die Hand, um Ihre berechtigten Interessen zu wahren.

Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick:

  • Geschäftspartner können selbst aktiv werden: Sie müssen nicht darauf warten, dass Gesellschafter handeln – Sie können selbst die Bestellung eines Notgeschäftsführers beantragen.
  • Drohende wirtschaftliche Nachteile reichen aus: Wirtschaftliche Schäden und geschäftliche Nachteile, die drohen, wenn die GmbH weiterhin führungslos bleibt und laufende Vertragsverhältnisse nicht abgewickelt werden, begründen einen dringenden Fall. 
  • Untätigkeit der Gesellschafter ist kein Hinderungsgrund: Wenn Gesellschafter trotz Aufforderung nicht handeln, steht Ihnen der Weg zum Gericht offen. 
  • Schnelles Handeln ist wichtig: Je länger Sie warten, desto größer können Ihre Schäden werden – und desto schwieriger wird möglicherweise die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


Wenn Sie in einer ähnlichen Lage sind, empfiehlt es sich frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Informationen zu den gesellschaftsrechtlichen Beratungsleistungen von gabor partners finden Sie auf unserer Website.

Fazit: Ihre Rechte kennen und durchsetzen

Der Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zeigt eindrücklich, dass das Rechtssystem auch für solche Ausnahmesituationen Lösungen bereithält. Wenn Ihr Geschäftspartner – eine GmbH – durch den Tod des Geschäftsführers handlungsunfähig wird und die Gesellschafter untätig bleiben, müssen Sie das nicht hinnehmen.

Die Bestellung eines Notgeschäftsführers der GmbH kann der Schlüssel sein, um Ihre vertraglichen Ansprüche zu sichern, laufende Projekte fortzuführen und wirtschaftliche Schäden abzuwenden.

Dieser Beitrag basiert auf dem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11. November 2025 (Az. 3 W 142/25). Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

GmbH ohne Geschäftsführer – gabor partners berät Sie

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