Vorsorgevollmacht bei mehreren Bevollmächtigten

Vorsorgevollmacht bei mehreren Bevollmächtigten: BGH stärkt die private Vorsorge

Von gabor partners //

Welche Bedeutung hat die Entscheidung für Mandanten von gabor partners?

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Vorsorgevollmacht bei mehreren Bevollmächtigten präzisiert die Grenzen staatlicher Betreuung. Eine Vorsorgevollmacht bei mehreren Bevollmächtigten liegt vor, wenn der Vollmachtgeber mehreren Personen jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt und diese unabhängig voneinander handeln dürfen.

Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Erbrecht begleitet gabor partners Mandanten regelmäßig bei der rechtssicheren Gestaltung von Vorsorgevollmachten. Der Beschluss des BGH vom 08.05.2024 (XII ZB 577/23) bringt hier wichtige Klarheit. Er stärkt die Selbstbestimmung des Vollmachtgebers und betont den Vorrang privater Vorsorge.

Betreuung bleibt die Ausnahme.

Wann verdrängt die Vorsorgevollmacht bei mehreren Bevollmächtigten eine Betreuung?

Nach § 1814 Abs. 3 BGB n.F. darf ein Betreuer nur bestellt werden, wenn die Angelegenheiten nicht ebenso gut durch einen Bevollmächtigten besorgt werden können. Eine wirksame Vorsorgevollmacht steht einer Betreuung grundsätzlich entgegen.

Der BGH stellt klar: Bei einer Vorsorgevollmacht bei mehreren Bevollmächtigten ist die Eignung jeder einzelnen Person gesondert zu prüfen. Ist mindestens ein Einzelbevollmächtigter geeignet, entfällt regelmäßig die Erforderlichkeit einer Vollbetreuung in den von der Vollmacht erfassten Bereichen. Die Ungeeignetheit nur eines Bevollmächtigten genügt nicht – die Eignungsprüfung ist entscheidend.

Reicht bei Zweifeln eine Kontrollbetreuung aus?

Bei Konflikten oder Zweifeln an der Redlichkeit eines Bevollmächtigten ist zunächst zu prüfen, ob eine Kontrollbetreuung (§§ 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 BGB) genügt. Sie dient der gezielten Überwachung, ohne die gesamte Vollmacht zu beseitigen.

Eine Kontrollbetreuung kann:

  • auf einen einzelnen Bevollmächtigten beschränkt werden
  • der Vorbereitung eines möglichen Teilwiderrufs dienen
  • als milderes Mittel gegenüber einer Vollbetreuung eingesetzt werden


Gerade bei einer Vorsorgevollmacht bei mehreren Bevollmächtigten ermöglicht diese Lösung eine differenzierte Reaktion auf Konflikte. Sie wahrt die private Vorsorge, soweit sie tragfähig ist.

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Widerruf zulässig?

Der Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch einen (Kontroll-)Betreuer bedarf seit der Reform 2023 der gerichtlichen Genehmigung (§ 1820 Abs. 5 BGB). Maßgeblich ist eine hinreichende Wahrscheinlichkeit erheblicher künftiger Pflichtverletzungen gegenüber der Person oder dem Vermögen des Betroffenen.

Abstrakte Interessenkonflikte oder bloße Vermutungen genügen nicht. Auch eine Suspendierung der Vollmacht oder die Anordnung der Herausgabe der Urkunde setzt eine dringende Gefahr voraus (§ 1820 Abs. 4 BGB). Der Widerruf bleibt damit ein letztes Mittel innerhalb eines abgestuften Systems.

Welche Gestaltungsfragen stellen sich bei mehreren Einzelbevollmächtigten?

Die Entscheidung verdeutlicht, dass die interne Organisation mehrerer Bevollmächtigter klar geregelt sein sollte. Eine Vorsorgevollmacht bei mehreren Bevollmächtigten ohne präzise Binnenordnung birgt Konfliktpotenzial.

Sinnvolle Regelungen betreffen etwa:

  • gegenseitige Auskunfts- und Rechenschaftspflichten,
  • Dokumentationspflichten bei Vermögensverfügungen,
  • Zustimmungsvorbehalte bei besonders risikobehafteten Geschäften,
  • die Benennung einer Wunschperson für eine mögliche Kontrollbetreuung (§ 1816 Abs. 2 BGB).


Eine durchdachte Struktur reduziert spätere gerichtliche Auseinandersetzungen erheblich.

Wie fügt sich die Entscheidung in die Reform des Betreuungsrechts ein?

Der BGH bestätigt die Leitidee der Reform: Die private Vorsorge genießt Vorrang vor staatlicher Betreuung. Auch bei einer Vorsorgevollmacht bei mehreren Bevollmächtigten darf nicht vorschnell auf eine Vollbetreuung zurückgegriffen werden.

Gerichte müssen die Eignung jedes Einzelbevollmächtigten tragfähig aufklären. Frühere Rollen, etwa als Ersatzbetreuer, erlauben keine pauschalen Rückschlüsse. Entscheidend ist die aktuelle und konkrete Prognose.

Was bedeutet das für Ihre Vorsorgeplanung?

Die Vorsorgevollmacht bei mehreren Bevollmächtigten bietet Flexibilität und Ausfallsicherheit. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Transparenz und klare Regelungen.

gabor partners begleitet Mandanten bei der rechtssicheren Gestaltung, Anpassung und Überprüfung bestehender Vollmachten. Unsere Beratung im Erbrecht berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung ebenso wie die praktischen Anforderungen im Rechtsverkehr.

Sorgfältige Gestaltung sichert die Selbstbestimmung.

Digitale Vermögenswerte rechtssicher einbinden

Mehrere Bevollmächtigte werfen zunehmend Fragen im Zusammenhang mit Online-Banking, digitalen Accounts und IT-Sicherheitsstrukturen auf. Eine moderne Vorsorgevollmacht sollte diese Aspekte ausdrücklich regeln.

Der Fachbereich IT-Recht von gabor partners arbeitet interdisziplinär mit unserem erbrechtlichen Team zusammen. So stellen wir sicher, dass auch digitale Vermögenswerte rechtlich belastbar und praktikabel eingebunden werden. Bitte beachten Sie zugleich, dass die Inhalte dieses Beitrags der allgemeinen Information dienen und eine persönliche rechtliche Beratung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen können. 

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie Ihre Vorsorgeregelungen umfassend prüfen.

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