Testamentsvollstreckervergütung

Testamentsvollstreckervergütung 2025: Neue Klarheit für Erblasser und Erben

Von gabor partners //

Was sich ändert – und warum es jetzt wichtig ist, genau hinzusehen

Die Vergütung eines Testamentsvollstreckers war lange von Unsicherheiten geprägt. Mit den neuen Empfehlungen des Deutschen Notarvereins (DNotV) zur Testamentsvollstreckervergütung 2025 wird ein transparenterer und differenzierterer Rahmen geschaffen. Warum das für Erblasser und Erben so bedeutsam ist und welche Chancen, aber auch Herausforderungen sich daraus ergeben, erfahren Sie in diesem Beitrag von gabor partners, Ihrer Fachkanzlei für Erbrecht.

Hintergrund: Die rechtliche Grundlage

Nach § 2221 BGB kann ein Testamentsvollstrecker eine angemessene Vergütung verlangen, sofern der Erblasser nichts anderes im Testament bestimmt hat. Doch was ist „angemessen“? Gerade diese Auslegungssache hat in der Praxis zu Unsicherheiten geführt. Als Orientierung galten bislang die nicht verbindlichen, aber in Rechtsprechung und Praxis breit rezipierten Empfehlungen des DNotV, insbesondere die sogenannte „Rheinmische Tabelle“.

Mit den neuen Empfehlungen 2025 verabschiedet sich der DNotV nun von diesem Modell und legt eine überarbeitete Systematik vor, die an aktuelle wirtschaftliche Rahmenbedingungen und die gestiegene Komplexität vieler Nachlässe angepasst ist.

Was ist neu an der Testamentsvollstreckervergütung?

Die DNotV-Empfehlungen 2025 bringen mehrere wesentliche Neuerungen mit sich: Die Vergütungssätze wurden differenzierter gestaltet und auf aktuelle Wertverhältnisse abgestimmt. So liegt die Grundvergütung z. B. bei einem Nachlasswert bis 350.000 EUR bei 5 %, bis 700.000 EUR bei 4 % usw. Zudem gibt es nun klar definierte Zu- und Abschläge, die sowohl nachlassbezogene als auch personenbezogene Erschwernisse abbilden.

Auch bei komplexen Konstellationen wie Unternehmensbeteiligungen, Dauervollstreckungen oder Nacherbfolgen werden durch entsprechende Zuschläge realistische Anreize geschaffen. Die Empfehlungen sind praxisnäher, berücksichtigen steuerliche Besonderheiten (z. B. Erbschaftsteuererklärung) und geben mehr Spielraum für individuelle Vereinbarungen.

Chancen und Herausforderungen für Erblasser und Erben

Die neue Testamentsvollstreckervergütung bringt vor allem mehr Klarheit – sowohl für Erblasser, die eine faire Entlohnung sicherstellen wollen, als auch für Erben, die Transparenz über die Abwicklungskosten erwarten.

Gleichwohl bleiben Herausforderungen: Der Spielraum für Zuschläge ist nach wie vor groß, was Ermessenskonflikte mit sich bringen kann. Gerade bei größeren Vermögen empfiehlt sich daher dringend eine ausdrückliche Regelung im Testament.

Fazit: Rechtssicherheit beginnt mit Klarheit

Die neuen Empfehlungen zur Testamentsvollstreckervergütung 2025 schaffen einen modernen Rahmen, der sich an der Praxis orientiert. Sie geben Testierenden wie Erben wichtige Leitlinien an die Hand, bleiben aber interpretationsbedürftig. Deshalb ist es sinnvoll, Vergütungsfragen im Testament konkret zu regeln. gabor partners steht Ihnen dabei mit fundierter erbrechtlicher Expertise zur Seite.

Nutzen Sie unsere Expertise im Erbrecht

Ob Sie ein Testament verfassen, eine Testamentsvollstreckung vorbereiten oder mit Erbenregelungen konfrontiert sind: gabor partners berät Sie umfassend und individuell zu allen Aspekten der Testamentsvollstreckervergütung. Sichern Sie sich jetzt rechtliche Klarheit – sprechen Sie uns an.

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