Stiftung von Todes wegen

Stiftung von Todes wegen: Vermögensnachfolge strategisch gestalten

Von gabor partners //

Werte bewahren – Nachlass planen mit System

Die Stiftung von Todes wegen ist ein wirkungsvolles Mittel der Nachlassgestaltung im Erbrecht. Sie bietet die Möglichkeit, über den Tod hinaus Werte zu erhalten, persönliche oder gemeinnützige Ziele zu fördern und den letzten Willen langfristig abzusichern. Anders als bei der lebzeitigen Stiftungsgründung muss der Erblasser kein Vermögen zu Lebzeiten aufgeben – ein erheblicher Vorteil in der Nachfolgeplanung. In diesem Artikel beleuchten wir Chancen, Herausforderungen und rechtliche Voraussetzungen. Die Kanzlei gabor partners, spezialisiert auf Erbrecht, unterstützt Sie mit Expertise und Erfahrung bei allen Fragen rund um die testamentarische Stiftung.

Grundlagen: Was ist eine Stiftung von Todes wegen?

Die Stiftung von Todes wegen ist keine eigene Stiftungsform, sondern eine spezielle Art der Errichtung – nämlich durch letztwillige Verfügung. Das bedeutet: Die Stiftung wird nicht zu Lebzeiten gegründet, sondern entsteht erst nach dem Tod des Stifters, basierend auf einer Anordnung im Testament oder Erbvertrag. Gesetzlich geregelt ist diese Möglichkeit in den §§ 80 ff. BGB. Der Stifter kann dabei genau bestimmen, wie das Vermögen künftig verwendet wird und welche Zwecke verfolgt werden sollen – sei es im privaten, familiären oder gemeinnützigen Bereich.

Formvorgaben im Testament: Darauf kommt es an

Die Stiftung von Todes wegen muss in einem Testament oder einem Erbvertrag angeordnet werden – dabei sind strenge Formvorgaben zu beachten. Das Testament kann entweder handschriftlich mit Datum und Ort oder notariell erstellt werden. Wichtig: Die Errichtung muss persönlich erfolgen – eine Stellvertretung ist unzulässig. Zudem sollte jedes Testament regelmäßig überprüft und aktualisiert werden – beispielsweise bei familiären Veränderungen oder gesetzlichen Neuerungen. Wenn ein neues Testament erstellt wird, muss es ausdrücklich das alte aufheben, um spätere Konflikte oder Unklarheiten zu vermeiden.

Stiftung von Todes wegen: Chancen erkennen, Risiken vermeiden

Die Stiftung von Todes wegen bietet eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten für Erblasser, die klare und nachhaltige Regelungen treffen möchten. Sie erlaubt es, den Nachlass individuell auszurichten – etwa durch eine gezielte Erbeinsetzung der Stiftung, durch Vermächtnisse oder die Anordnung von Auflagen. Der Stifter behält dabei zu Lebzeiten die volle Kontrolle über sein Vermögen und kann zugleich sicherstellen, dass sein Wille auch nach dem Tod Geltung entfaltet. Eine Testamentsvollstreckung empfiehlt sich als Schutzmechanismus, um das Stiftungsvermögen in der Übergangsphase bis zur Anerkennung effektiv zu sichern. Gleichzeitig sollten die rechtlichen und praktischen Herausforderungen nicht unterschätzt werden. Wird etwa das gesamte Vermögen an eine Stiftung übertragen, sind Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger – insbesondere von Ehepartnern oder Kindern – nicht ausgeschlossen. Diese können zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, vor allem wenn das Vermögen in illiquiden Werten wie Immobilien oder Kunstgegenständen gebunden ist. Hinzu kommt, dass unklare oder fehlerhafte Formulierungen im Testament die Anerkennung der Stiftung gefährden können. All diese Risiken lassen sich jedoch mit einer sorgfältigen rechtlichen Planung im Rahmen des Erbrechts gut beherrschen.

Was in der Praxis wirklich zählt

Wer eine Stiftung von Todes wegen errichten möchte, sollte besonderen Wert auf klare Formulierungen im Testament legen. Die Zwecke und Ziele der Stiftung sollten konkret benannt werden, um Interpretationsspielräume zu vermeiden. Ebenso sollten mögliche Pflichtteilsberechtigte bei der Planung berücksichtigt und mögliche finanzielle Ausgleichslösungen geprüft werden – etwa durch Versicherungslösungen oder Rücklagenbildung. Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist dringend zu empfehlen. So wird sichergestellt, dass das Stiftungsvermögen weder verfälscht noch vorzeitig veräußert wird, bevor die Stiftung rechtsfähig anerkannt ist. Damit bleibt der letzte Wille des Erblassers nicht nur formal gültig, sondern auch praktisch wirksam.

Fazit: Stiftung von Todes wegen – mit klarem Plan zum Ziel

Die Stiftung von Todes wegen ist ein starkes Instrument des Erbrechts, um Nachlässe langfristig, wertebasiert und strukturiert zu regeln. Sie eröffnet die Chance, ein persönliches Vermächtnis zu schaffen – erfordert aber zugleich präzise Planung und rechtliches Fingerspitzengefühl. Mit der richtigen rechtlichen Begleitung lassen sich Chancen sichern und Risiken vermeiden.

Sie haben Fragen zur testamentarischen Stiftung?

Die Stiftung von Todes wegen ist ein starkes Werkzeug der Vermögensnachfolge. Sie bietet die Möglichkeit, Werte zu bewahren, den Nachlass nachhaltig zu steuern und ein persönliches Vermächtnis zu schaffen – ohne zu Lebzeiten Vermögenswerte aufzugeben. Jedoch sind rechtliche Fallstricke zu beachten: Pflichtteilsansprüche, Testamentsform, Stiftungsrecht – all das verlangt Erfahrung und vorausschauende Planung.

Planen Sie die Errichtung einer Stiftung von Todes wegen oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung bei der Nachfolgegestaltung im Erbrecht?

Die Kanzlei gabor partners berät Sie persönlich und kompetent bei allen Fragen rund um die Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung. Vereinbaren Sie gern ein unverbindliches Erstgespräch – wir begleiten Sie mit Erfahrung, Klarheit und rechtlichem Know-how.

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