Digitaler Nachlass: Wer erbt Ihr Facebook-Profil?
Von gabor partners //
Wenn Online-Profile Teil des Erbes werden
Digitale Profile im Erbrecht: Der Stand der Dinge
Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018 (BGH, III ZR 183/17) wurde entschieden, dass Social-Media-Konten wie Facebook oder Instagram rechtlich vererbbar sind. Grundlage dafür ist § 1922 BGB, wonach alle vermögensrechtlichen Positionen des Erblassers an die Erben übergehen. 2024 folgte eine weitere wegweisende Entscheidung des OLG Oldenburg (Urteil vom 30.12.2024 – 13 U 116/23), die nicht nur den Lesezugriff, sondern auch die aktive Nutzung solcher Konten durch Erben ausdrücklich bestätigte. Die Richter stellten klar: „Die Erbin eines verstorbenen Nutzers eines sozialen Netzwerks hat uneingeschränkten Zugang zu dessen Social-Media-Benutzerkonto, einschließlich der aktiven Nutzung.“ Weder vertragliche Bestimmungen noch datenschutzrechtliche oder persönlichkeitsrechtliche Einwände stehen dem entgegen. Die Leistungen des Netzwerks seien technischer Natur und nicht personenbezogen, so das Gericht.
Recht und Gefühl: Zwischen Erinnerungskultur und Datenschutz
Die Vererbung von Social-Media-Konten bringt Chancen und Herausforderungen gleichermaßen mit sich. Einerseits ermöglicht sie Hinterbliebenen den Zugang zu wertvollen Erinnerungen, wie Fotos oder letzten Nachrichten. Gerade in der Trauerphase ist dies für viele ein wichtiger Anker. Andererseits besteht auch das Risiko eines ungewollten Zugriffs auf sensible Inhalte. Nachrichten von Dritten, private Daten oder persönliche Dokumente müssen datenschutzkonform behandelt werden. Hinzu kommt die Unsicherheit, die durch widersprüchliche AGB der Plattformen entstehen kann, wie etwa bei Meta/Facebook.
Der Fall des Entertainers Alphonso Williams zeigt exemplarisch, wie komplex der digitale Nachlass sein kann. Nach seinem Tod wurde sein Instagram-Konto von Meta gesperrt. Erst ein gerichtlicher Erfolg seiner Ehefrau ermöglichte die weitere Nutzung – ein Urteil mit Signalwirkung. Ohne klare Regelungen bleibt Erben oft nur der Rechtsweg.
Ein sensibler und individuell abgestimmter Umgang mit digitalen Profilen ist entscheidend. gabor partners bringt hier rechtliches Know-how und digitale Erfahrung zusammen, um passgenaue Lösungen zu schaffen.
Fazit: Heute handeln, morgen geschützt sein
Die Frage, wer Zugriff auf Ihre Social-Media-Konten erhält, sollte nicht dem Zufall überlassen werden. Die Rechtsprechung erlaubt mittlerweile die Vererbung, doch ohne klare Regelung besteht weiterhin Unsicherheit. Mit der richtigen Vorsorge durch gabor partners schaffen Sie Klarheit – für sich und Ihre Liebsten.
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