DORA-Verordnung

DORA-Verordnung: Neue EU-Regeln zur IT-Sicherheit im Finanzsektor

Von gabor partners //
Was DORA jetzt von Unternehmen verlangt

Mit der DORA-Verordnung (EU) 2022/2554 zieht die EU klare Linien für Cybersicherheit und digitale Widerstandsfähigkeit im Finanzsektor. Ab dem 17. Januar 2025 sind betroffene Unternehmen zur Umsetzung verpflichtet. Was das konkret bedeutet und wie Sie Ihr Haus rechtssicher aufstellen, erklärt gabor partners, Ihre Fachkanzlei für IT-Recht.

Einordnung: Worum geht es bei DORA?

DORA steht für „Digital Operational Resilience Act“ und ist die erste EU-weite Verordnung, die sich gezielt dem digitalen Risikomanagement im Finanzwesen widmet. Ziel ist es, Störungen durch Cyberangriffe, IT-Ausfälle oder Drittanbieterprobleme zu minimieren. Die DORA-Verordnung richtet sich an ein breites Spektrum: von Banken, Zahlungsdienstleistern und Versicherungen bis hin zu Krypto-Dienstleistern, Fondsverwaltern und IT-Drittdienstleistern.

Was DORA konkret fordert

Der Anwendungsbereich der DORA-Verordnung ist umfassend. Sie verlangt von den betroffenen Unternehmen unter anderem die Einführung eines verbindlichen IKT-Risikomanagements, die strukturierte Erfassung und Meldung von Sicherheitsvorfällen, die Durchführung regelmäßiger Resilienztests (wie etwa Threat-led Penetration Testing), die Einhaltung klarer Vorgaben zur Zusammenarbeit mit IT-Dienstleistern sowie die Umsetzung eines speziellen Überwachungsrahmens für besonders kritische Drittanbieter.

Ziel ist es, dass Unternehmen über robuste, belastbare IT-Infrastrukturen verfügen und Risiken systematisch kontrollieren. gabor partners unterstützt Mandant:innen dabei, die regulatorischen Anforderungen mit technisch-juristischer Perspektive umzusetzen.

DORA-Verordnung: Nutzen und regulatorische Anforderungen

Die DORA-Verordnung bringt mehr Verbindlichkeit und schafft europaweit einheitliche Standards. Das sorgt für mehr Planungssicherheit, gerade im internationalen Umfeld. Gleichzeitig bedeutet sie für viele Unternehmen eine deutliche Ausweitung der Compliance-Pflichten.

Besonders für kleinere Marktteilnehmer ist die Umsetzung ein Kraftakt. Zwar sieht DORA Ausnahmen und Erleichterungen für bestimmte Unternehmensformen vor, doch ohne frühzeitige Analyse läuft man Gefahr, nicht rechtzeitig compliant zu sein. gabor partners begleitet Unternehmen dabei, Risiken zu erkennen, Lösungen zu entwickeln und den Fokus auf praxistaugliche Umsetzung zu legen.

Fazit: Rechtzeitig vorbereiten, IT-Compliance sichern
Mit DORA kommt ein tiefgreifender Wandel im regulatorischen Umgang mit IT-Sicherheit. Wer die neuen Regeln unterschätzt oder ihre Umsetzung verschleppt, riskiert Bußgelder und Haftung. Gleichzeitig bietet DORA eine echte Chance, die eigene digitale Resilienz zu stärken und Vertrauen im Markt zu sichern.
DORA-Compliance mit gabor partners

Die Umsetzung der DORA-Verordnung betrifft Technik, Prozesse und Recht. gabor partners – Ihre Fachkanzlei für IT-Recht – prüft mit Ihnen, wo Handlungsbedarf besteht, und entwickelt individuelle Lösungen für Ihre IKT-Compliance. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung.

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