Schutzfähigkeit eines Designs

Rihanna vs. Puma: Wie ein Instagram-Post ein Schuh-Design gefährdete

Von Anika Söhnle //
Das EuG entschied kürzlich, dass die Schutzfähigkeit eines Designs entfallen kann, wenn vorher schon Bilder des Produkts auf Social Media veröffentlicht wurden.
Im Jahr 2014 veröffentlichte die Sängerin Rihanna Bilder ihrer Vertragsunterzeichnung bei Puma auf Instagram. Auf den veröffentlichten Bildern trug sie markante Sneaker, deren Designschutz nun genau hierdurch vom EuG verhindert wurde.
Eine Instagram-Veröffentlichung mit weitreichenden Folgen
Im Jahr 2014 ernannte der deutsche Sportartikelhersteller Rihanna zu seiner Kreativdirektorin. Um diesen Anlass zu feiern, postete die Sängerin mehrere Fotos auf ihrem Instagram-Account „badgalriri“, auf denen sie zu sehen ist, wie sie den Vertrag mit Puma unterzeichnet. Dabei trug sie weiße Sneaker der Marke mit einer markanten schwarzen Sohle. Das Design ist heute bekannt als Puma Creeper. Das Europäische Gericht (EuG) entschied nun, dass Rihannas öffentliche Präsentation von Puma-Sneakern während der Unterzeichnung ihres Vertrags als Kreativdirektorin des Unternehmens dazu führte, dass das Design nicht mehr als neu betrachtet wurde und damit die Schutzfähigkeit des Designs nicht mehr gegeben ist.
Kontroverse um das Schuh-Design
Die Kontroverse begann, als Puma 2016 versuchte, das Schuh-Design beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) zu schützen. Dieses Design, das Rihanna 2014 während der Vertragsunterzeichnung trug, wurde jedoch bereits auf ihren Instagram-Posts gezeigt. Die Annullierung des Schutzanspruchs erfolgte aufgrund der Regelungen der EG-Geschmacksmuster-Verordnung, aus der sich ergibt, dass ein Design nur geschützt werden kann, wenn es zum Zeitpunkt der Anmeldung neu ist und eine Eigenart aufweist. Da Rihannas Bilder das Design bereits vor der Antragstellung offenbarten, konnte es nicht als neu betrachtet werden. Puma argumentierte vor Gericht, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung von Rihannas Fotos kein öffentliches Interesse an ihren Schuhen bestand. Das EuG wies diese Behauptung jedoch zurück und betonte, dass Rihanna bereits 2014 weltweit als Popstar bekannt war, was zu einem erheblichen Interesse an ihren Outfits führte, insbesondere an diesem speziellen Tag, als sie den Vertrag mit Puma unterzeichnete.
Folgen für das Social-Media Marketing
Das EuG stützte sich bei seinem Urteil auf die Beweise aus Rihannas Instagram-Beiträgen, die das Design der Schuhe klar erkennen ließen. Das Gericht beschäftigte sich ausführlich mit den veröffentlichten Bildern und verglich sie mit den Designplänen. Es betonte, dass die Fotos ausreichend waren, um alle wesentlichen Merkmale des Designs zu identifizieren. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf den Schutz von Designs und die Verwendung von sozialen Medien durch Prominente und Marken.
Fazit
Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und Puma die Möglichkeit hat, beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Berufung einzulegen, sendet es eine deutliche Botschaft an Unternehmen und Persönlichkeiten, die soziale Medien für Marketingzwecke nutzen. Es unterstreicht die Bedeutung der Überprüfung und Kontrolle von Inhalten, die auf Plattformen wie Instagram veröffentlicht werden, um potenzielle rechtliche Konflikte zu vermeiden. In einer Zeit, in der Influencer-Marketing und die Zusammenarbeit zwischen Prominenten und Marken allgegenwärtig sind, verdeutlicht dieser Fall die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der rechtlichen Auswirkungen solcher Partnerschaften. Für Unternehmen wie Puma bedeutet dies, dass sie nicht nur auf die Popularität ihrer Botschafter achten müssen, sondern auch darauf, wie deren Aktionen und Veröffentlichungen den Schutz ihrer geistigen Eigentumsrechte beeinflussen können. n.
Insgesamt zeigt der Fall Rihanna vs. Puma die komplexen rechtlichen Herausforderungen auf, die mit der Nutzung sozialer Medien im Marketing verbunden sind, und unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung, um unerwartete rechtliche Konflikte zu vermeiden und die Schutzfähigkeit der eigenen Designs zu erhalten. Gerne unterstützen wir sie hierbei, sprechen Sie uns an!

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