Rechtsanwalt und Geschäftsführer Roger Gabor setzt sich vollumfänglich für Ihre Ansprüche und Interessen ein. Seit mehr als 25 Jahren schätzen Mandant:innen seine hohe fachliche Expertise und seinen energischen Einsatz. Seine Schwerpunkte liegen im Erbrecht, Gesellschaftsrecht und im Informationstechnologierecht. In diesen Segmenten führt er auch jeweils den Titel des Fachanwalts. Dies unterstreicht sein außerordentliches Know-how. Des Weiteren fungiert Roger Gabor als Testamentsvollstrecker.
Leistungsspektrum Rechtsanwalt Roger Gabor
Schwerpunkte
Vermögen und Nachfolge
Erbrecht
Erichtung von Testamenten, Nachfolgegestaltung und erbrechtliche Beratung, Erbauseinandersetzungen, Testamentsvollstreckungen, Errichtung und Führung von Stiftungen.
Gründung, Strukturierung, Verwaltung
Gesell-
schafts-
recht
Vertretungen im Rahmen der Unternehmensführung und Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten, Gründung von Gesellschaften, Beratung im laufenden Geschäftsbetrieb, Formwechsel, Umstrukturierungen und Umwandlung, Durchführung von Gesellschafterversammlungen und Gesellschafterstreitigkeiten.
IP/IT/Datenschutz
IT-Recht
Wir stehen u.a. unseren Mandant:innen bei Fragen zum Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht Schutz geistigen Eigentums, Vertragsgestaltung und -prüfung, Datenschutz und -sicherheit, Softwareverträge und Persönlichkeitsrechte beratend zur Seite.
Roger Gabor war einer der ersten in Deutschland, der 2007 den Titel Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT) führen durfte.
Seit September 2007 ist Rechtsanwalt Roger Gabor als Fachanwalt für Informationstechnologierecht, bis 2021 als Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie seit 2010 in eigener Kanzlei in Stuttgart tätig. Seit 1993 bis heute arbeitete Gabor weiterhin journalistisch in der Pressearbeit für Unternehmen. Von 2005 an unterrichtet Rechtsanwalt Gabor als Lehrbeauftragter Medienrecht an der Dualen Hochschule Ravensburg, welche Mitarbeiter aller namhaften deutschen Medienkonzerne ausbildet. Im Jahr 2017 wurde Rechtsanwalt Gabor die zusätzliche Bezeichnung „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ verliehen. 2022 „Fachanwalt für Erbrecht“. Rechtsanwalt Roger Gabor spricht als Fremdsprachen Englisch und Französisch.
Sofern es erforderlich ist, setzt Rechtsanwalt Roger Gabor Ihre Ansprüche und Interessen mit der erforderlichen Härte auch gerichtlich durch.
Er füllt weitere Tätigkeiten aus im Rotary Club Waiblingen, im Freundeskreis der Wirtschaftsjunioren Bodensee – Oberschwaben e.V., als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie des Deutschen Anwaltvereins, als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht des Deutschen Anwaltvereins, ferner war er Lehrbeauftragter für Informationstechnologierecht an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und als Dozent verpflichtet im Fachlehrgang Informationstechnologierecht der DeutscheAnwaltAkademie GmbH.
Roger Gabor, Rechtsanwalt | Geschäftsführer
»Ich setze mich mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln für Ihr gutes Recht ein«
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