Pflichtteilsanspruch bei der Erbschaftsteuer verständlich erklärt – was das BFH-Urteil für Familien bedeutet
Von gabor partners //
gabor partners erläutert, wie Pflichtteilsrechte die Steuerlast beeinflussen können
Wenn Angehörige enterbt werden, bleibt der Streit um den Pflichtteil oft nicht aus. Weniger bekannt ist, dass Pflichtteilsansprüche auch steuerlich eine wichtige Rolle spielen. Mit Urteil vom 23. Januar 2024 (Az. II R 37/21) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass solche Ansprüche bereits als Nachlassverbindlichkeiten gelten – selbst dann, wenn sie noch nicht gezahlt wurden.
Das Urteil ändert die bisherige Praxis der Finanzverwaltung und sorgt für Klarheit: Pflichtteilsansprüche dürfen abgezogen werden, sobald sie rechtlich entstanden sind. gabor partners, Ihre Kanzlei für Erbrecht, erklärt, was das konkret bedeutet und warum die Entscheidung für viele Familien steuerlich von Vorteil ist. Lesen Sie weiter im folgenden Artikel, um die Auswirkungen auf Ihren eigenen Fall besser zu verstehen.
Was genau hat der BFH entschieden?
Der BFH stützt seine Entscheidung auf § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG. Danach sind Schulden, die mit dem Erbfall entstehen, als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig. Der Pflichtteilsanspruch gehört dazu, weil er mit dem Tod des Erblassers entsteht – unabhängig davon, ob der Berechtigte ihn geltend macht oder nicht.
Diese rechtliche Sichtweise unterscheidet sich von der früheren Verwaltungsmeinung, die erst eine Auszahlung forderte. Der BFH betont, dass die Erbschaftsteuer den tatsächlichen wirtschaftlichen Vorteil erfassen soll. Wer also einen Nachlass erhält, aus dem später Pflichtteile gezahlt werden müssen, soll auf diesen Teil keine Steuer zahlen müssen.
Welche Folgen hat das für Erben und Pflichtteilsberechtigte?
Für Erben bedeutet das Urteil eine deutliche Entlastung: Pflichtteilsansprüche können sofort steuerlich berücksichtigt werden, auch wenn sie erst später erfüllt werden. Das kann insbesondere bei hohen Nachlasswerten, etwa bei Immobilien, erheblich ins Gewicht fallen.
Für Pflichtteilsberechtigte gilt: Ihre Ansprüche bleiben steuerlich neutral, sie führen nicht zu einer doppelten Besteuerung. Damit sorgt das Urteil für mehr Fairness und Nachvollziehbarkeit im Erbschaftsteuerrecht.
Zugleich ergibt sich eine wichtige Folge: Selbst wenn ein Pflichtteilsanspruch später verfällt oder nicht eingefordert wird, bleibt der Abzug bei der Erbschaftsteuer bestehen. Eine nachträgliche Korrektur der Steuer ist nicht erforderlich.
Was sollten Erblasser und Familien jetzt tun?
Wer ein Testament errichtet oder bestehende Nachlassregelungen überprüfen möchte, sollte die Entscheidung des BFH kennen. Sie beeinflusst, wie Pflichtteile und Pflichtteilsverzichte steuerlich behandelt werden.
Gerade in Familienunternehmen oder bei größeren Vermögen ist es sinnvoll, Pflichtteilsrisiken und steuerliche Aspekte gemeinsam zu planen. gabor partners unterstützt Sie dabei, Gestaltungsspielräume zu erkennen und die Erbschaftsteuer rechtssicher zu optimieren.
Ihre Ansprechpartner im Erbrecht
Die steuerliche Behandlung von Pflichtteilsansprüchen verbindet rechtliche, wirtschaftliche und familiäre Fragen. gabor partners berät Erben, Pflichtteilsberechtigte und Nachlassverwalter umfassend zur neuen BFH-Entscheidung und zu ihren Auswirkungen. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung im Fachbereich Erbrecht.
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