Nichtige Auflassung

Nichtige Auflassung wegen fehlender Geschäftsfähigkeit: Rechtliche Stolpersteine im Erbrecht

Von gabor partners //

Die Übertragung von Immobilien ist ein zentraler Bestandteil vieler Nachlassregelungen. Dabei spielt die sogenannte Auflassung eine entscheidende Rolle.

Doch was passiert, wenn eine der beteiligten Personen zum Beispiel wegen Demenz nicht geschäftsfähig ist? Die Antwort: Die Auflassung ist nichtig – mit weitreichenden Konsequenzen. In diesem Artikel erklären wir, was eine nichtige Auflassung bedeutet, welche rechtlichen Risiken sie birgt und wie Sie sich rechtzeitig absichern können.

Was bedeutet „Auflassung“?

Die Auflassung ist der Fachbegriff für die Einigung über die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie. Sie muss nach § 925 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bei einem Notar grundsätzlich in Anwesenheit beider Parteien erklärt werden. Dieser Prozess stellt sicher, dass die Übertragung rechtssicher erfolgt.

Problematisch wird es jedoch, wenn eine der Parteien geschäftsunfähig ist. Die Geschäftsfähigkeit ist Grundvoraussetzung für jede rechtswirksame Willenserklärung. Fehlt sie – beispielsweise aufgrund einer Demenz oder einer anderen erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigung –, ist die Auflassung rechtlich unwirksam.

Warum ist die Geschäftsfähigkeit so wichtig??

Das deutsche Recht hat durch die Geschäftsfähigkeit besonders schutzbedürftige Personen im Focus. Wer geschäftsunfähig ist, kann keine wirksamen Verträge abschließen. Das betrifft sowohl alltägliche Geschäfte als auch hochkomplexe Rechtsakte wie die Übertragung einer Immobilie.

Im Erbrecht ist dies besonders bedeutsam, da im Rahmen einer Vermögensnachfolgeplanung viele Übertragungen im Alter stattfinden – oft von Personen, deren Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist. Berechtigte Zweifel an der Geschäftsfähigkeit können dazu führen, dass die Übertragung rückabgewickelt oder als nichtig erklärt wird.

Rechtsfolgen einer nichtigen Auflassung

Wenn eine Auflassung wegen fehlender Geschäftsfähigkeit nichtig ist, gilt der Vertrag als nie geschlossen. Das hat weitreichende Folgen:

  1. Eigentum geht nicht über: Der neue Eigentümer kann sich nicht ins Grundbuch eintragen lassen, da die Grundlage dafür fehlt.
  2. Erbrechtliche Streitigkeiten: Die Nichtigkeit der Auflassung kann unter Erben zu Konflikten führen, da die Eigentumsfrage ungeklärt bleibt.
  3. Rückabwicklung: Bereits getätigte Leistungen, wie eine Kaufpreiszahlung, können zurückgefordert werden – oft ein langwieriger und belastender Prozess.
Vor- und Nachteile einer rechtzeitigen Nachfolgeplanung

Vorteile

  • Schutz der Geschäftsfähigkeit: Eine rechtzeitige Vermögensnachfolgeplanung ermöglicht es, frühzeitig Maßnahmen zu treffen, bevor überhaupt Zweifel an der Geschäftsfähigkeit auftreten. Dadurch wird verhindert, dass rechtsunwirksame oder nachteilige Übertragungen vorgenommen werden.
  • Rechtssicherheit: Durch rechttzeitige Verträge wird die Rechtslage geklärt und mögliche Streitigkeiten vermieden. Die Parteien haben Gewissheit über die Eigentumsverhältnisse und zukünftige Ansprüche.
  • Verminderung von Streitigkeiten im Erbfall: Eine klare und rechtzeitige Regelung reduziert das Risiko erbrechtlicher Konflikte zwischen Erben oder Beteiligten, da die Eigentumsübertragung rechtssicher dokumentiert wird.
Nachteile
  • Druck zur rechtzeitigen Entscheidung: Betroffene Personen könnten unter Druck geraten, Übertragungen oder Entscheidungen früher zu treffen, als sie sich dazu bereit fühlen.
  • Kostenaufwand für Vorsorgemaßnahmen: Die Einholung ärztlicher Gutachten, notarieller Beglaubigungen oder anwaltlicher Beratungen zur Absicherung der Geschäftsfähigkeit kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
  • Risiko fehlerhafter Beurteilung: Auch ärztliche Gutachten oder Notarbescheinigungen zur Geschäftsfähigkeit können im Nachhinein angefochten werden. Dies kann insbesondere dann zu Problemen führen, wenn sich der Gesundheitszustand der betroffenen Person unmittelbar nach der geschlossenen Vereinbarung ändert.
  • Komplexität der Vorsorgeplanung: Die frühzeitige Regelung erfordert oft komplexe Abwägungen, die zusätzlichen Aufwand und Zeit in Anspruch nehmen.
Wie können Sie sich absichern?

Damit es nicht zu Streitigkeiten oder ungeklärten Eigentumsverhältnissen kommt, sollten Sie frühzeitig Maßnahmen ergreifen:

  1. Erstellung eines Testaments: Ein Testament oder ein Erbvertrag geben klar vor, wie der Nachlass verteilt werden soll.
  2. Einholung eines ärztlichen Attests: Vor Schluss des entscheidenden Rechtsgeschäfts kann ein ärztliches Gutachten zur Geschäftsfähigkeit eingeholt werden, um spätere Zweifel auszuräumen.
  3. Beratung durch einen Anwalt: Eine professionelle rechtliche Begleitung sorgt dafür, dass Ihre Interessen geschützt sind.
Fazit

Eine nichtige Auflassung wegen fehlender Geschäftsfähigkeit ist keine Seltenheit, insbesondere im Erbrecht. Sie bietet zwar Schutz für geschäftsunfähige Personen, führt aber häufig zu Streitigkeiten und rechtlicher Unsicherheit. Deshalb ist es entscheidend, sich frühzeitig abzusichern und potenzielle Risiken zu minimieren.

Wir sind für Sie da!

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