Verbotenen Praktiken nach der KI-VO

Leitlinien zu verbotenen Praktiken nach der KI-VO: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Von gabor partners //
Einleitung: Warum die neuen Leitlinien zur KI-VO entscheidend sind.

Die Europäische Union nimmt den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zunehmend in den Blick, um die mit ihr verbundenen Risiken zu regulieren. Ein zentraler Meilenstein ist die KI-Verordnung (KI-VO), die als erstes umfassendes Gesetz dieser Art weltweit gilt. Seit dem 2. Februar 2025 gelten nun die Verbote bestimmter Praktiken gemäß Artikel 5 KI-VO. Die EU-Kommission hat dazu begleitende Leitlinien veröffentlicht, um Unternehmen und Organisationen eine praxisnahe Orientierung zu bieten.

gabor partners, als spezialisierte Kanzlei für KI-Recht und Gesellschaftsrecht, berät Unternehmen bei der rechtskonformen Implementierung von KI-Technologien. In diesem Beitrag erläutern wir die wichtigsten Regelungen der Leitlinien, deren Auswirkungen auf die Praxis und welche Herausforderungen sowie Chancen sich für Unternehmen ergeben.

Die verbotenen Praktiken nach der KI-VO im Überblick

Laut Artikel 5 KI-VO sind bestimmte KI-Praktiken verboten, da sie gegen fundamentale Grundrechte verstoßen oder als besonders gefährlich für die Gesellschaft eingestuft werden. Die neuen Leitlinien der EU-Kommission konkretisieren diese Verbote und liefern praxisnahe Beispiele. Zu den verbotenen Praktiken gehören insbesondere:

  • Social Scoring: Die Bewertung von Individuen anhand ihres sozialen oder wirtschaftlichen Verhaltens durch KI-Systeme, wie es etwa in China praktiziert wird, ist in der EU untersagt.
  • Biometrische Echtzeit-Überwachung im öffentlichen Raum zu Zwecken der Strafverfolgung – mit wenigen engen Ausnahmen.
  • Manipulative oder ausbeuterische KI-Praktiken , die das Verhalten von Personen in einer Weise beeinflussen, die ihre Entscheidungsfreiheit erheblich einschränkt.
Diese Maßnahmen sind notwendig, um Grundrechte zu schützen. Doch die neuen Regelungen stellen Unternehmen auch vor Herausforderungen, insbesondere in der Umsetzung der Vorgaben.
Chancen und Herausforderungen für Unternehmen

Die neuen Verbote und Leitlinien haben zwei Seiten: Sie setzen klare Grenzen für den KI-Einsatz in der EU, bieten aber auch eine wertvolle Orientierungshilfe für Unternehmen.

Einerseits sorgen sie für Rechtssicherheit: Unternehmen können sich nun darauf verlassen, welche Praktiken erlaubt sind und welche nicht. Dadurch lassen sich frühzeitig Investitionsrisiken vermeiden. Zudem stärken sie das Vertrauen der Verbraucher in KI-Technologien, was langfristig die Innovationskraft der Branche fördern kann.

Andererseits stehen Unternehmen vor Herausforderungen: Die Umsetzung der KI-VO erfordert Anpassungen bestehender Systeme und möglicherweise erhebliche Investitionen in Compliance-Maßnahmen. Insbesondere Unternehmen, die KI-gestützte Analyse- oder Überwachungstechnologien nutzen, müssen ihre Verfahren überarbeiten und sicherstellen, dass sie keine verbotenen Methoden anwenden.

Zusätzlich bestehen weiterhin Regelungslücken, etwa bei der genauen Definition von manipulativen KI-Technologien. Hier können sich unklare Abgrenzungsfragen ergeben, die juristische Beratung erforderlich machen.

Fazit: Rechtssicherheit durch fundierte Beratung

Die neuen Leitlinien zur KI-VO sind ein bedeutender Schritt hin zu einer klaren Regulierung von Hochrisiko-KI-Systemen in Europa. Unternehmen sollten sich jetzt mit den neuen Vorgaben vertraut machen, um rechtliche Risiken zu minimieren und von der gesteigerten Transparenz zu profitieren.

Als Fachkanzlei für KI-Recht und Gesellschaftsrecht unterstützt gabor partners Unternehmen dabei, ihre KI-Strategien rechtskonform auszurichten und frühzeitig mögliche Fallstricke zu vermeiden.

Sie sind unsicher, ob Ihre KI-Anwendungen den neuen Vorgaben entsprechen? 
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung.

Jetzt
Sie

gabor partners rechtsanwaltsgesellschaft – Ihre Ansprechpartnerin Frau Maike Gabor

Wie können wir Ihnen helfen?

gabor partners
rechtsanwaltsgesellschaft mbh & Co. KG
Alexanderstraße 104
70180 Stuttgart

Vielen Dank. Ihre Nachricht wurde versendet.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Wissenswertes rund um Erbrecht, Gesellschaftsrecht und IT-Recht.
Jetzt unseren Newsletter abbonieren.