Verbotenen Praktiken nach der KI-VO
Leitlinien zu verbotenen Praktiken nach der KI-VO: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Einleitung: Warum die neuen Leitlinien zur KI-VO entscheidend sind.
Die Europäische Union nimmt den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zunehmend in den Blick, um die mit ihr verbundenen Risiken zu regulieren. Ein zentraler Meilenstein ist die KI-Verordnung (KI-VO), die als erstes umfassendes Gesetz dieser Art weltweit gilt. Seit dem 2. Februar 2025 gelten nun die Verbote bestimmter Praktiken gemäß Artikel 5 KI-VO. Die EU-Kommission hat dazu begleitende Leitlinien veröffentlicht, um Unternehmen und Organisationen eine praxisnahe Orientierung zu bieten.
gabor partners, als spezialisierte Kanzlei für KI-Recht und Gesellschaftsrecht, berät Unternehmen bei der rechtskonformen Implementierung von KI-Technologien. In diesem Beitrag erläutern wir die wichtigsten Regelungen der Leitlinien, deren Auswirkungen auf die Praxis und welche Herausforderungen sowie Chancen sich für Unternehmen ergeben.
Die verbotenen Praktiken nach der KI-VO im Überblick
Laut Artikel 5 KI-VO sind bestimmte KI-Praktiken verboten, da sie gegen fundamentale Grundrechte verstoßen oder als besonders gefährlich für die Gesellschaft eingestuft werden. Die neuen Leitlinien der EU-Kommission konkretisieren diese Verbote und liefern praxisnahe Beispiele. Zu den verbotenen Praktiken gehören insbesondere:
- Social Scoring: Die Bewertung von Individuen anhand ihres sozialen oder wirtschaftlichen Verhaltens durch KI-Systeme, wie es etwa in China praktiziert wird, ist in der EU untersagt.
- Biometrische Echtzeit-Überwachung im öffentlichen Raum zu Zwecken der Strafverfolgung – mit wenigen engen Ausnahmen.
- Manipulative oder ausbeuterische KI-Praktiken , die das Verhalten von Personen in einer Weise beeinflussen, die ihre Entscheidungsfreiheit erheblich einschränkt.
Chancen und Herausforderungen für Unternehmen
Die neuen Verbote und Leitlinien haben zwei Seiten: Sie setzen klare Grenzen für den KI-Einsatz in der EU, bieten aber auch eine wertvolle Orientierungshilfe für Unternehmen.
Einerseits sorgen sie für Rechtssicherheit: Unternehmen können sich nun darauf verlassen, welche Praktiken erlaubt sind und welche nicht. Dadurch lassen sich frühzeitig Investitionsrisiken vermeiden. Zudem stärken sie das Vertrauen der Verbraucher in KI-Technologien, was langfristig die Innovationskraft der Branche fördern kann.
Andererseits stehen Unternehmen vor Herausforderungen: Die Umsetzung der KI-VO erfordert Anpassungen bestehender Systeme und möglicherweise erhebliche Investitionen in Compliance-Maßnahmen. Insbesondere Unternehmen, die KI-gestützte Analyse- oder Überwachungstechnologien nutzen, müssen ihre Verfahren überarbeiten und sicherstellen, dass sie keine verbotenen Methoden anwenden.
Zusätzlich bestehen weiterhin Regelungslücken, etwa bei der genauen Definition von manipulativen KI-Technologien. Hier können sich unklare Abgrenzungsfragen ergeben, die juristische Beratung erforderlich machen.
Fazit: Rechtssicherheit durch fundierte Beratung
Die neuen Leitlinien zur KI-VO sind ein bedeutender Schritt hin zu einer klaren Regulierung von Hochrisiko-KI-Systemen in Europa. Unternehmen sollten sich jetzt mit den neuen Vorgaben vertraut machen, um rechtliche Risiken zu minimieren und von der gesteigerten Transparenz zu profitieren.
Als Fachkanzlei für KI-Recht und Gesellschaftsrecht unterstützt gabor partners Unternehmen dabei, ihre KI-Strategien rechtskonform auszurichten und frühzeitig mögliche Fallstricke zu vermeiden.
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