KI-VO

KI-Verordnung und Vertragsgestaltung: Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Von gabor partners //

Die Europäische Union arbeitet an einem neuen regulatorischen Rahmen, der Künstliche Intelligenz (KI) umfassend regeln soll: der Künstlichen-Intelligenz-Verordnung (KI-VO).

Sie soll gewährleisten, dass KI-Technologien sicher, transparent und verantwortungsvoll genutzt werden. Ein zentraler Punkt ist dabei Art. 25 Abs. 4 KI-VO, der Anforderungen an Anbieter und Nutzer von KI-Systemen stellt. Doch was bedeutet das konkret für die Vertragsgestaltung, und welche Parallelen gibt es zur bereits bekannten DSGVO?

Art. 25 KI-VO: Was steckt dahinter?

Art. 25 der KI-Verordnung legt fest, dass Anbieter von KI-Systemen klare vertragliche Regelungen mit ihren Nutzern treffen müssen. Ziel ist es, die Einhaltung technischer und organisatorischer Maßnahmen sicherzustellen, um den Einsatz von KI sicher und gesetzeskonform zu gestalten. Besonders hervorgehoben wird:

  • Transparenzanforderungen: Anbieter müssen Nutzer über die Funktionsweise der KI und mögliche Risiken informieren.
  • Verantwortlichkeiten: Es muss klar definiert werden, wer für den sicheren Betrieb und die Überwachung des KI-Systems zuständig ist.
  • Technische Vorgaben: Vertragsparteien müssen sicherstellen, dass die KI-Systeme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, wie z. B. einem “risikobasierten Ansatz” zur Vermeidung von Fehlentscheidungen.
Parallelen zur DSGVO: Art. 25 KI-VO und Art. 28 DSGVO

Wer bereits mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vertraut ist, wird Parallelen erkennen:

  • Auftragsverarbeitung: Art. 28 DSGVO verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Vertragspartner bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten an bestimmte Vorgaben zu binden. Dies gilt ähnlich für Art. 25 KI-Verordnung bei der Nutzung von KI-Systemen.
  • Transparenzpflichten: So wie Nutzer über den Umgang mit personenbezogenen Daten aufgeklärt werden müssen, verlangt die KI-VO umfassende Informationen zur Funktionsweise und den Risiken von KI.
  • Sanktionen: Verstöße gegen die KI-VO könnten ähnlich wie bei der DSGVO mit hohen Bußgeldern belegt werden..
Vor- und Nachteile der KI-VO für die Vertragsgestaltung

Vorteile:

  1. Rechtsklarheit: Klare Vorgaben der KI-Verordnung helfen, Verantwortlichkeiten und Risiken besser zu verteilen.
  2. Vertrauen: Transparente Verträge können das Vertrauen zwischen Unternehmen und ihren Kunden stärken.
  3. Risikomanagement: Präzise Regelungen schützen Unternehmen vor rechtlichen Auseinandersetzungen und Haftungsansprüchen.

Nachteile:

  1. Komplexität: Die Anforderungen der KI-Verordnung können die Vertragsgestaltung erheblich komplizieren.
  2. Kosten: Unternehmen müssen in juristische Expertise investieren, um gesetzeskonforme Verträge zu erstellen.
  3. Innovationsbremse: Zu strenge Regelungen könnten Innovationen behindern, insbesondere bei kleinen Unternehmen.
Fazit: Die richtige Vertragsgestaltung ist entscheidend

Die KI-VO wird die Art und Weise, wie KI-Systeme entwickelt, vertrieben und genutzt werden, nachhaltig verändern. Insbesondere bei der Vertragsgestaltung ist ein frühzeitiges Verständnis der Anforderungen essenziell, um Risiken zu minimieren und Chancen zu nutzen.

Die Parallelen zur DSGVO bieten eine Orientierung, erfordern jedoch eine spezifische Anpassung der Verträge an die Besonderheiten der KI-VO. Unternehmen sollten diese Gelegenheit nutzen, um ihre Verträge jetzt auf den Prüfstand zu stellen und sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

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