KI-Einsatz im Aufsichtsrat
KI-Einsatz im Aufsichtsrat – rechtliche Anforderungen und neue Governance-Standards
gabor partners erläutert, welche rechtlichen Leitplanken beim Einsatz von KI im Aufsichtsrat gelten
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Unternehmensführung ist längst kein Zukunftsthema mehr. Auch Aufsichtsräte nutzen zunehmend digitale Systeme zur Analyse von Finanzdaten, Risikoindikatoren und Entscheidungsgrundlagen. Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) hat dazu im November 2024 einen neuen Praxis-Impuls veröffentlicht, der sich speziell mit dem KI-Einsatz im Aufsichtsrat befasst.
gabor partners, Ihre Kanzlei für IT- und Gesellschaftsrecht, fasst die wichtigsten Punkte zusammen und erklärt, worauf Aufsichtsräte aus rechtlicher Sicht achten sollten. Lesen Sie weiter im folgenden Artikel, um zu erfahren, wie KI verantwortungsvoll und rechtssicher im Aufsichtsrat eingesetzt werden kann.
Was regelt der Praxis-Impuls des DCGK?
Die Regierungskommission stellt klar: Der Einsatz von KI im Aufsichtsrat kann wertvolle Unterstützung leisten – etwa bei der Informationsaufbereitung oder Risikobewertung. Zugleich dürfen digitale Systeme die persönliche Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.
Der Praxis-Impuls betont, dass Aufsichtsräte KI-Systeme nur dann einsetzen sollten, wenn sie deren Funktionsweise verstehen, die Ergebnisse kritisch hinterfragen und die finalen Entscheidungen stets selbst treffen. Damit bleibt die Organverantwortung der Mitglieder gewahrt – ein Grundpfeiler der Corporate Governance.
Welche rechtlichen Anforderungen gelten beim KI-Einsatz?
Rechtlich müssen Aufsichtsräte sicherstellen, dass die Nutzung von KI-Systemen im Einklang mit Datenschutz-, Urheber- und Haftungsrecht steht. Insbesondere die Sorgfaltspflichten nach § 116 AktG bleiben unberührt: Entscheidungen müssen auf einer hinreichenden Informationsgrundlage beruhen.
Wird KI dabei genutzt, muss nachvollziehbar dokumentiert werden, wie die Ergebnisse zustande kamen und welche menschliche Bewertung eingeflossen ist. Dies schützt nicht nur vor Haftungsrisiken, sondern erhöht auch die Transparenz gegenüber Aktionären und Behörden.
Welche praktischen Maßnahmen sind empfehlenswert?
Der Praxis-Impuls empfiehlt, den KI-Einsatz in einer Geschäftsordnung oder Compliance-Richtlinie festzuhalten. Dazu gehören etwa:
- klare Zuständigkeiten für Auswahl und Kontrolle von KI-Systemen
- regelmäßige Schulungen für Aufsichtsratsmitglieder
- technische Sicherheitsvorkehrungen zur Wahrung der Datenintegrität
gabor partners rät, insbesondere bei sensiblen Unternehmensdaten auf interne Zugriffsregelungen und Dokumentationspflichten zu achten. Nur so lässt sich gewährleisten, dass der KI-Einsatz die Kontrollfunktion des Aufsichtsrats stärkt – und nicht untergräbt.
Mit gabor partners den Aufsichtsrat digital weiterdenken.
Als Kanzlei mit Spezialisierung im IT- und Gesellschaftsrecht begleitet gabor partners Unternehmen bei der Entwicklung rechtssicherer Governance-Strukturen für den Einsatz digitaler Technologien. Wir prüfen Richtlinien, gestalten interne Prozesse und schulen Aufsichtsräte im Umgang mit KI-gestützten Entscheidungsinstrumenten. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung im Fachbereich IT-Recht.
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