IT-Recht
Daten.
Schutz.
Recht.
Als einer der ersten in Deutschland, der 2007 den Titel Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) führen durfte, liegt der besondere Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Roger Gabor und der Kanzlei gabor partners in den Bereichen Softwarerecht und Datenschutzrecht.
Wir sind Pioniere und seit Jahrzehnten im Fachbereich IT/IP (Informationstechnologie/ Geistiges Eigentum) engagiert, und verfügen über fundierte Kenntnisse im Bereich IT/IP. Wir stehen unseren Mandant:innen bei Fragen zum Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht, Datenschutzrecht beratend zur Seite. Wir verstehen die rechtlichen Rahmenbedingungen und erläutern die möglichen rechtlichen Risiken und Optionen.
IT-Recht
Unsere
Leistungen
Schutz geistigen Eigentums
Im Bereich IP sind wir bei der Registrierung, Überwachung und Durchsetzung von Marken und Urheberrechten behilflich. Wir unterstützen bei der Einreichung von Anträgen, der Verfolgung von Verletzungen und der Verteidigung Ihrer Rechte vor Gericht oder anderen Behörden.
Vertragsgestaltung und -prüfung
Datenschutz und -sicherheit
Streitbeilegung und Durchsetzung von Rechten
Technologische Entwicklungen und Trends
Fernabsatz und Cloud
Die Kanzlei gabor partners berät im Bereich der fernabsatzrechtlichen Anforderungen beim Online-Vertrieb von Cloud Computing-Leistungen. Betroffen ist in vielfacher Hinsicht urheberrechtlich geschütztes Material, insbesondere in Bezug auf die verwendete Software. Darüber hinaus ist bei der Nutzung von Cloud-Lösungen zwingendes Recht in den Disziplinen des Datenschutz-, Steuer- und Arbeitsrechtes einzuhalten, die wir Ihnen näher bringen und für Sie regelmäßig überwachen.
Die Kanzlei berät Unternehmen bei der Minimierung von Haftungsrisiken bei der Anwendung von Cloud Computing, formulieren Exit-Szenarien bei Vertragsende, leisten vertragliche Beendigungsunterstützung, schaffen Lösungen im Bereich erforderlicher Leistungsänderungen (Change request). Ein Schwerpunkt unserer Leistungen ist die Gestaltung des Auftragsdatenverarbeitungs-Vertrages, die rechtssichere Formulierung von Mindestkriterien, die der Prüfung durch die Aufsichtsbehörden standhalten. Dabei hilft uns die regelmäßige Kontaktpflege zu obersten Datenschützern der Länder. Wir formulieren die technischen und organisatorischen Maßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Datenverkehrs und schaffen Transparenz über den Ort der Datenverarbeitung und eines Notfallmanagements.
Besonderheiten
Unsere Berater:innen kennen die Besonderheiten bei der Verwendung des EU-Standardvertrages für Auftragsbearbeitung und die Stellung der hierbei beteiligten Subunternehmer. Schließlich setzen wir Betroffenenrechte bei Verstößen gegen den Datenschutz konsequent durch. Aufgrund dessen werden wir regelmäßig von Fernsehanstalten und Zeitungsjournalisten als Interviewpartner gebucht.
Die Bedeutung von auf Daten bezogenen Verträge erschöpft sich nicht nur im Cloud Computing. Die Sammlung, Auswertung, Weitergabe und Nutzung von Daten in Zeiten von Big Data ist zentraler Bestandteil unserer Beratung. Noch immer verkennen Unternehmer das Erfordernis einer datenschutzrechtlichen Einwilligung beim Umgang mit personenbezogenen Daten, die eine zentrale Funktion unserer Beratung einnimmt. So sieht das Gesetz Koppelungsverbote vor, die etwa die Einholung einer Einwilligung als Voraussetzung für bestimmte Vertragsabschlüsse verbieten. In diesem Zusammenhang prüfen wir, inwieweit vorformulierte Einwilligungserklärungen den Anforderungen des AGB-Rechts genügen.
Datenschutz
Gegenstand unserer datenschutzrechtlichen Beratung ist die Gestaltung eines Arbeitsvertrages eines Datenschutzbeauftragten und die Begleitung bei der Durchführung eines Datenschutzaudit. Wir verfassen Vertraulichkeitsvereinbarungen sowie auftraggeber- und je nach Situation – auch auftragnehmerfreundliche Auftragsdatenverarbeitungsverträge.
Webanalyse
gabor partners überprüft die Klauseln zur Durchführung von meist verbotenen Webanalysen („Webtracking“), verfassen im Auftrag Unternehmensrichtlinien für den Datenschutz und formulieren Betriebsvereinbarungen wie zum Beispiel eine Social Media-Richtlinie oder zur Videoüberwachung und zur Internet-und E-Mail Nutzung am Arbeitsplatz.
Datenschutzerklärung
Wir klären für Sie die rechtlichen Anforderungen an eine gesetzeskonforme Datenschutzerklärung für Internetseiten (Internet Privacy Policy). Eine fehlerhafte Unterrichtung hierüber gefährdet die Zulässigkeit der Datenverarbeitung. Zudem hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass mangelhafte Datenschutzerklärungen auch wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche begründen können.
Softwareverträge
Softwareverträge
Zu Softwareverträgen gehören alle Vertragsformen, in denen Software für einen Auftraggeber erstellt werden soll. Naturgemäß haben Softwarehersteller auf der einen und Auftraggeber auf der anderen Seite unterschiedliche Vorstellungen. Wir halten für beide Seiten unterschiedliche Verträge vor. Im Werkvertrag für Softwarehersteller zentral ist die möglichst unpräzise Formulierung aller Pflichten wie Termine und Leistungen, dagegen die präzise Fassung der schnellen und möglichst vorbehalts-und einschränkungslosen Bezahlung des Werklohns. Zudem sollte die Haftung umfassenden und wirksambegrenzt und die wirksame Begrenzung der Mängelansprüche erzielt werden.
Bestellung von Softwareleistung
Die Beratung des Bestellers von Softwareleistungen hingegen ist geprägt von einer möglichst präzisen Formulierung der Pflichten des Softwareprogrammierers in Bezug auf die Liefertermine und die Leistungsverpflichtungen. Idealerweise werden hier Haftung und Mängelansprüche wenig oder gar nicht eingeschränkt und die Bezahlung des Werklohns erst nach der vollständigen Beseitigung aller Mängel erfolgen. In der Folge von Softwareerstellungsverträge verfassen wir Wartung- und Pflegeverträge und kooperieren mit spezialisierten Dienstleistern für die Software-Hinterlegung von Quellcodes. Im Rahmen der Installation von Software beraten wir über die korrekte Befundsicherungspflicht des Unternehmers sowohl hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Software und der Datensicherung als auch deren Prüfung.
Dringende Gefahr
In Fällen dringender Gefahr initiieren wir einstweilige Verfügungen und ein selbstständiges Beweisverfahren mit schriftlicher Begutachtung einer möglichen Rechtsverletzung durch einen Sachverständigen, der den Zustand oder den Wert einer Software, die Ursache eines Schadens oder eines Fehlers und/oder den Aufwand für die Beseitigung eines Schadens oder mangels feststellt. Als erfahrener Prozessanwalt vertritt Rechtsanwalt Gabor überdies konsequent im prozessualen Stadium bei einer Urheberrechtsverletzung und einem Wettbewerbsverstoß.
Persönlichkeitsrechte
Die Kanzlei gabor partners hat einen Beratungsschwerpunkt im Bereich der Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten. Ob Musik, Fotos, Videos oder Texte: Content im Internet birgt in hohem Maße die Gefahr der Verletzung von Rechten Dritter. Wir schützen Mandanten gegen Schmähungen in Social Networks und Internetforen oder auch durch die Veröffentlichung von Briefen, intimen Fotos und E-Mails, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
Wer frei seine Meinung über einen Lehrer oder Arzt äußert, unterläuft der Gefahr der Beleidigung und Herabwürdigung. Wer einen eBay-Verkäufer beurteilt, hat die Gelegenheit zur Fehlinformation interessierter Leser. Wer Fotos ins Internet einstellen darf, kann peinliche Bilder veröffentlichen mit unangenehmen Folgen für die Betroffenen. In all diesen Fällen unterstützt und kämpft die Kanzlei Gabor für die Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten und Ihren Datenschutz im Internet. Insbesondere Jugendliche bedürfen hier eines gesteigerten Schutzes, weil sie sich zu eigenverantwortlichen Personen erst noch entwickeln müssen.
IT/IP-Recht
Streitbeilegung und Durchsetzung von Rechten
Verträge
Vertragsgestaltung und -prüfung
Als passionierte IT/IP-Anwälte legen wir unser volles Engagement in die Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen, wie beispielsweise Lizenzvereinbarungen, Kooperationsverträgen oder Vertraulichkeitsvereinbarungen. Mit unserem umfangreichen Fachwissen und unserer Leidenschaft für geistiges Eigentum setzen wir uns für die Interessen unserer Mandanten ein und legen dabei stets ein besonderes Augenmerk auf alle rechtlichen Aspekte.
Roger Gabor, Geschäftsführer und Rechtsanwalt
»Wir haben jahrzehntelange Erfahrung im Fachbereich IT/IP. Vertrauen Sie auf unser Expertenwissen.«
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