Haftung für KI-generierte Suchergebnissen

Haftung für KI-generierte Suchergebnisse: Google verurteilt

Von gabor partners //

KI-Suchübersicht bringt Verlag in Verruf

gabor partners beobachtet, wie generative KI-Systeme zunehmend eigene Aussagen treffen, für die ihre Betreiber auch rechtlich einstehen müssen. Die Haftung für KI-generierte Suchergebnisse war jetzt Gegenstand eines vielbeachteten Urteils des LG München I, das dem Suchmaschinenkonzern Google eine klare Grenze setzt (Urteil vom 28.05.2026 – 26 O 869/26). Auslöser war eine Google-Suche nach dem Namen eines Verlagshauses in Verbindung mit dem Begriff „Betrugsmasche“. In der Funktion „Übersicht mit KI“ erschien daraufhin eine Zusammenfassung, die dem Verlag unter anderem unseriöse Geschäftspraktiken, Abo-Fallen und Verbindungen zu anderen Unternehmen zuschrieb. Nach Darstellung des Verlags beruhten diese Vorwürfe auf einer Verwechslung mit Dritten.

Wer sich mit vergleichbaren Fällen konfrontiert sieht, findet bei gabor partners im Bereich IT-Recht kompetente Ansprechpartner. Der Verlag mahnte Google zunächst ab und beanstandete die Darstellung zusätzlich über das von dem Unternehmen bereitgestellte Online-Formular. Nachdem die Inhalte weiterhin erschienen, zog er vor Gericht.

1. KI-Antwort ist mehr als ein Suchergebnis

Das LG München I gab dem Verlag weitgehend recht. Anders als bei einer klassischen Trefferliste beschränke sich die KI-Funktion nicht darauf, fremde Inhalte aufzufinden und anzuzeigen. Die Suchmaschine fasse Informationen vielmehr eigenständig zusammen, strukturiere sie neu und formuliere daraus eine eigene Antwort auf die Suchanfrage.

Bereits die Formulierungen der beanstandeten Übersicht zeigten nach Ansicht des Gerichts, dass die KI die Suchergebnisse nicht lediglich wiedergebe, sondern selbst bewerte und verknüpfe. Teilweise habe die Zusammenfassung sogar Aussagen enthalten, die sich in den verlinkten Quellen überhaupt nicht fanden.

Die KI-Übersicht sei deshalb Google als eigene Äußerung zuzurechnen. Der Konzern habe die Funktion selbst entwickelt und den Nutzern zur Verfügung gestellt. Damit trage er auch die Verantwortung für deren Ergebnisse.

2. Keine Haftungsprivilegien für eigene Aussagen

Auf die für Suchmaschinen oder Host-Provider geltenden Haftungsprivilegien könne sich Google deshalb nicht berufen, so das Gericht weiter. Diese Regeln seien für Fälle geschaffen worden, in denen lediglich fremde Inhalte auffindbar gemacht würden.

Bei KI-generierten Übersichten entstehe dagegen ein neuer, eigenständiger Inhalt. Anders als bei verlinkten Webseiten Dritter könne Google diesen Inhalt auch überprüfen. Die Kammer betonte zudem, dass die KI-Zusammenfassung keine unverzichtbare Funktion einer Suchmaschine sei. Sie gehe über die bloße Erschließung vorhandener Informationen hinaus und werte Suchergebnisse selbstständig aus. Damit bestätigt das Gericht, dass eigenständig erzeugte KI-Inhalte nicht durch die klassischen Haftungsprivilegien des Suchmaschinenrechts gedeckt sind.

3. Vorwürfe nicht belegt

In der Sache wertete das Gericht mehrere Aussagen der KI-Zusammenfassung als unzulässig. Google habe insbesondere nicht glaubhaft machen können, dass die behaupteten Verbindungen des Verlags zu anderen Unternehmen tatsächlich bestanden. Auch für die Vorwürfe von Betrugsmaschen, Abo-Fallen oder unseriösen Geschäftspraktiken habe es keine tragfähige Tatsachengrundlage gegeben.

Die Kammer untersagte deshalb einen Großteil der beanstandeten Aussagen, weil sie das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Verlags verletzten. Soweit einzelne Äußerungen nicht hinreichend ansehensbeeinträchtigend oder nicht konkret genug gewesen seien, blieb der Antrag ohne Erfolg.

Betroffene Unternehmen sollten solche Fälle nicht auf sich beruhen lassen: gabor partners unterstützt bei der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegen KI-generierte Falschaussagen und berät umfassend im IT-Recht.

Was Unternehmen aus dem Münchner Urteil mitnehmen können

Das Urteil des LG München I vom 28.05.2026 macht deutlich: Die Haftung für KI-generierte Suchergebnisse folgt eigenen Regeln. Wo eine Suchmaschine Inhalte nicht nur auffindet, sondern eigenständig zusammenfasst, bewertet und neu formuliert, haftet sie für das Ergebnis wie für eine eigene Aussage. Die üblichen Haftungsprivilegien für Suchmaschinen und Host-Provider greifen dann nicht mehr. Für Unternehmen, die durch unbelegte KI-Zusammenfassungen in ihrem Ansehen beeinträchtigt werden, eröffnet dies wirksame rechtliche Handlungsmöglichkeiten.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

Rechtliche Unterstützung im IT-Recht

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