Fotos ohne Einwilligung

Fotos ohne Einwilligung: Unbefugte Veröffentlichung von Personenfotos in sozialen Netzwerken

Von gabor partners //

Recht am eigenen Bild auf Facebook und Instagram: ein aktueller Fall aus Stuttgart

gabor partners berät Mandanten im IT-Recht regelmäßig zu Fragen rund um soziale Netzwerke, Persönlichkeitsrechte und die Veröffentlichung von Bildern. Fotos ohne Einwilligung sind Aufnahmen von Personen, die ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden – etwa auf Facebook oder Instagram – und den Abgebildeten zivilrechtliche Ansprüche eröffnen können.


In einem aktuellen Zivilverfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt ging es um genau diese Konstellation: die unbefugte Veröffentlichung von Fotos einer Person auf sozialen Medien sowie damit verbundene Ansprüche auf Unterlassung, Löschung und Schmerzensgeld. Der Verlauf des Verfahrens zeigt anschaulich, welche Folgen ein unbedachter Post haben kann – und worauf Betreiber von Social-Media-Accounts achten sollten.

1. Ohne Einwilligung

Der beklagte Nutzer sozialer Medien hatte Fotografien der Klägerin auf den Plattformen Facebook und Instagram ohne deren Einverständnis veröffentlicht. Die Klägerin ließ diese Veröffentlichungen anwaltlich angreifen. Sie machte insbesondere Ansprüche auf Unterlassung weiterer Bildveröffentlichungen, Löschung der bestehenden Fotos sowie Ersatz immaterieller Schäden (Schmerzensgeld) geltend.

2. Prozessuale Entwicklung
Das Amtsgericht übersandte dem Beklagten die Klageschrift und forderte ihn zur Stellungnahme auf. In seiner schriftlichen Erwiderung erklärte der Beklagte gegenüber dem Gericht, er habe die Rechtssache „verstanden und akzeptiere diese vollumfänglich“ und habe „keine Absicht der Verteidigung“. Zugleich bat er das Gericht, diese Erklärung der anwaltlichen Vertretung der Klägerin mitzuteilen.
3. Anerkenntnis und Zahlungsbereitschaft

Der Beklagte erklärte ausdrücklich, die von der Klägerseite angesetzten Streitwerte für

  • Unterlassung: 3.000,00 EUR,
  • Löschung: 500,00 EUR,
  • Schmerzensgeld: 1.000,00 EUR


sowie einen Gesamtbetrag von 4.500,00 EUR zu akzeptieren und „sofort zu zahlen“. Darüber hinaus sagte er zu, die bisher angefallenen Verwaltungskosten der Klägerin sowie etwaige weitere Kosten zu übernehmen.

4. Unterlassungs- und Löschungsansprüche
Zur Erfüllung der Unterlassungs- und Löschungsansprüche teilte der Beklagte mit, dass sämtliche betroffenen Fotos auf beiden Plattformen bereits gelöscht worden seien. Künftig würden keine weiteren Fotos veröffentlicht, auf denen die Klägerin zu sehen ist. Der Beklagte verband dies mit der Hoffnung, „dass das Verfahren somit eingestellt werden kann“.
5. Praxishinweise

Der Fall verdeutlicht, dass die unbefugte Veröffentlichung von Personenfotos in sozialen Netzwerken erhebliche zivilrechtliche Konsequenzen haben kann – bis hin zu Unterlassungs-, Löschungs- und Schmerzensgeldansprüchen in einer Gesamthöhe von mehreren tausend Euro. Bemerkenswert ist, dass der Beklagte nach anwaltlichem Vorgehen der Gegenseite nicht nur die Rechtslage akzeptierte, sondern die Ansprüche umfassend anerkannte, die Löschung umgehend vornahm und Bereitschaft zur Tragung sämtlicher Kosten erklärte.

Für die Praxis zeigt der Fall: Betreiber von Social-Media-Accounts sollten die Einwilligung der abgebildeten Personen vor Veröffentlichung von Fotos sorgfältig prüfen. Bei Beanstandungen empfiehlt sich eine rasche Löschung der Inhalte und eine rechtliche Klärung, um weitergehende Kosten und Verfahren zu vermeiden. Ob Fotos ohne Einwilligung bereits online stehen oder eine Veröffentlichung erst geplant ist: gabor partners unterstützt Betroffene ebenso wie Account-Betreiber im Rahmen der Beratung zum IT-Recht.

Fazit: Fotos ohne Einwilligung können schnell teuer werden

Das Verfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt zeigt, wie aus einer unbefugten Bildveröffentlichung auf Facebook und Instagram ein Rechtsstreit mit spürbaren finanziellen Folgen werden kann. Der Beklagte akzeptierte die Streitwerte für Unterlassung, Löschung und Schmerzensgeld mit einem Gesamtbetrag von 4.500,00 EUR, löschte die Bilder und sagte die Übernahme der Kosten zu. Wer Fotos anderer Personen in sozialen Netzwerken teilen möchte, sollte deshalb vorab deren Einwilligung prüfen – und bei Beanstandungen schnell reagieren.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

Fotos ohne Einwilligung veröffentlicht? Beratung im IT-Recht bei gabor partners

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