Fotos ohne Einwilligung
Fotos ohne Einwilligung: Unbefugte Veröffentlichung von Personenfotos in sozialen Netzwerken
Von gabor partners //
Recht am eigenen Bild auf Facebook und Instagram: ein aktueller Fall aus Stuttgart
gabor partners berät Mandanten im IT-Recht regelmäßig zu Fragen rund um soziale Netzwerke, Persönlichkeitsrechte und die Veröffentlichung von Bildern. Fotos ohne Einwilligung sind Aufnahmen von Personen, die ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden – etwa auf Facebook oder Instagram – und den Abgebildeten zivilrechtliche Ansprüche eröffnen können.
In einem aktuellen Zivilverfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt ging es um genau diese Konstellation: die unbefugte Veröffentlichung von Fotos einer Person auf sozialen Medien sowie damit verbundene Ansprüche auf Unterlassung, Löschung und Schmerzensgeld. Der Verlauf des Verfahrens zeigt anschaulich, welche Folgen ein unbedachter Post haben kann – und worauf Betreiber von Social-Media-Accounts achten sollten.
1. Ohne Einwilligung
Der beklagte Nutzer sozialer Medien hatte Fotografien der Klägerin auf den Plattformen Facebook und Instagram ohne deren Einverständnis veröffentlicht. Die Klägerin ließ diese Veröffentlichungen anwaltlich angreifen. Sie machte insbesondere Ansprüche auf Unterlassung weiterer Bildveröffentlichungen, Löschung der bestehenden Fotos sowie Ersatz immaterieller Schäden (Schmerzensgeld) geltend.
2. Prozessuale Entwicklung
3. Anerkenntnis und Zahlungsbereitschaft
Der Beklagte erklärte ausdrücklich, die von der Klägerseite angesetzten Streitwerte für
- Unterlassung: 3.000,00 EUR,
- Löschung: 500,00 EUR,
- Schmerzensgeld: 1.000,00 EUR
sowie einen Gesamtbetrag von 4.500,00 EUR zu akzeptieren und „sofort zu zahlen“. Darüber hinaus sagte er zu, die bisher angefallenen Verwaltungskosten der Klägerin sowie etwaige weitere Kosten zu übernehmen.
4. Unterlassungs- und Löschungsansprüche
5. Praxishinweise
Der Fall verdeutlicht, dass die unbefugte Veröffentlichung von Personenfotos in sozialen Netzwerken erhebliche zivilrechtliche Konsequenzen haben kann – bis hin zu Unterlassungs-, Löschungs- und Schmerzensgeldansprüchen in einer Gesamthöhe von mehreren tausend Euro. Bemerkenswert ist, dass der Beklagte nach anwaltlichem Vorgehen der Gegenseite nicht nur die Rechtslage akzeptierte, sondern die Ansprüche umfassend anerkannte, die Löschung umgehend vornahm und Bereitschaft zur Tragung sämtlicher Kosten erklärte.
Für die Praxis zeigt der Fall: Betreiber von Social-Media-Accounts sollten die Einwilligung der abgebildeten Personen vor Veröffentlichung von Fotos sorgfältig prüfen. Bei Beanstandungen empfiehlt sich eine rasche Löschung der Inhalte und eine rechtliche Klärung, um weitergehende Kosten und Verfahren zu vermeiden. Ob Fotos ohne Einwilligung bereits online stehen oder eine Veröffentlichung erst geplant ist: gabor partners unterstützt Betroffene ebenso wie Account-Betreiber im Rahmen der Beratung zum IT-Recht.
Fazit: Fotos ohne Einwilligung können schnell teuer werden
Das Verfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt zeigt, wie aus einer unbefugten Bildveröffentlichung auf Facebook und Instagram ein Rechtsstreit mit spürbaren finanziellen Folgen werden kann. Der Beklagte akzeptierte die Streitwerte für Unterlassung, Löschung und Schmerzensgeld mit einem Gesamtbetrag von 4.500,00 EUR, löschte die Bilder und sagte die Übernahme der Kosten zu. Wer Fotos anderer Personen in sozialen Netzwerken teilen möchte, sollte deshalb vorab deren Einwilligung prüfen – und bei Beanstandungen schnell reagieren.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
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