Löschung von Deadname-Post durch Facebook
Facebook zur Löschung von Deadname-Posts verpflichtet: Schutz der Rechte von Transpersonen
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hamburg setzt ein klares Zeichen für den Schutz der Privatsphäre von Transpersonen.
Im Mittelpunkt steht der sogenannte „Deadname“ – der frühere Vorname einer Transperson vor der Änderung des Geschlechtseintrags. Die Entscheidung verpflichtet Facebook, Posts zu löschen, die diesen Namen ohne Zustimmung öffentlich machen. Ein Thema von hoher gesellschaftlicher und rechtlicher Bedeutung, das weit über den Einzelfall hinausweist.
Das Selbstbestimmungsgesetz: Grundlage des Urteils
Mit der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes wurde ein Schritt in Richtung Gleichstellung und Schutz der Rechte von Transpersonen gemacht. § 13 Abs. 1 S. 1 SBGG legt ausdrücklich fest, dass frühere Namen und Geschlechtsangaben ohne Zustimmung der betroffenen Person weder offengelegt noch ausgeforscht werden dürfen. Dies stellt eine klare rechtliche Grundlage für den Schutz der Privatsphäre dar und unterstreicht die gesellschaftliche Anerkennung der Identität von Transpersonen.
Das Landgericht Hamburg entschied nun in einem Eilverfahren, dass Facebook verpflichtet ist, einen Post zu entfernen, der den Deadname des Hamburger Grünen-Politikers Adrian Hector öffentlich machte. Diese Veröffentlichung wurde als Verstoß gegen das Offenbarungsverbot des Selbstbestimmungsgesetzes gewertet.
Wichtige Signale für Plattformen und Betroffene
Das Urteil hat gleich mehrere relevante Auswirkungen. Für Betroffene bedeutet es eine Stärkung ihrer Rechte und ein klares Signal, dass diskriminierende oder verletzende Veröffentlichungen nicht toleriert werden. Es trägt dazu bei, den rechtlichen Schutz von Transpersonen auch in digitalen Räumen durchzusetzen.
Für Plattformen wie Facebook entsteht eine erhöhte Verantwortung, Inhalte nicht nur technisch, sondern auch inhaltlich zu moderieren. Die Entscheidung verdeutlicht, dass die bloße Bereitstellung einer Plattform nicht genügt, um sich der Verantwortung für veröffentlichte Inhalte zu entziehen.
Die Umsetzung dieses Schutzes bringt jedoch Herausforderungen mit sich. Plattformen müssen umfangreiche Ressourcen bereitstellen, um Beiträge schnell und rechtssicher zu überprüfen. Dies kann insbesondere bei global agierenden Unternehmen mit Milliarden von Nutzern zu einem erheblichen Aufwand führen. Dennoch wiegt die gesellschaftliche und rechtliche Relevanz des Schutzes der Persönlichkeitsrechte schwerer als mögliche technische Hürden.
Ein Präzedenzfall mit gesellschaftlicher Bedeutung
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Die Rechte von Transpersonen und der Schutz der Privatsphäre im digitalen Raum sind zentrale Anliegen unserer Kanzlei. Wenn Sie Unterstützung benötigen, sei es als Betroffene*r oder Plattformbetreiber, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise im IT-Recht zur Seite.
Quellenverzeichnis:
1.Selbstbestimmungsgesetz (SBGG): § 13 Abs. 1 S. 1 SBGG
2.Landgericht Hamburg, Rechtsprechung: Link
3.Artikel der Welt zum Selbstbestimmungsgesetzt : Artikel der WELT zum Selbstbestimmungsgesetz
4.Fachliteratur zum IT-Recht: Müller, C., Recht in digitalen Räumen, 3. Auflage, 2023.
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