Digitale-Dienste-Gesetz
Digitale-Dienste-Gesetz 2025: Neue Pflichten für Webseitenbetreiber
Ein neuer Rechtsrahmen für digitale Dienste
Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) verabschiedet sich der deutsche Gesetzgeber vom bisherigen Telemediengesetz (TMG) und setzt zugleich zentrale Vorgaben des europäischen Digital Services Act (DSA) in nationales Recht um. Ziel dieser Neuausrichtung ist es, einheitliche und transparente Regelungen für digitale Dienste zu schaffen und die rechtlichen Anforderungen für Anbieter digitaler Angebote zeitgemäß zu gestalten. Für Betreiber von Webseiten bringt das neue Gesetz konkrete Verpflichtungen mit sich: Die bestehenden Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung oder Cookie-Hinweis müssen dringend auf ihre Aktualität geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Welche rechtlichen Änderungen dabei besonders relevant sind und wie eine rechtssichere Umsetzung gelingt, beleuchtet dieser Beitrag im Detail.
Rechtstexte auf dem Prüfstand – Begriffswandel mit Folgen
Auch wenn sich die neue Regelung des § 5 DDG inhaltlich nicht wesentlich von der bisherigen Vorschrift des § 5 TMG unterscheidet, bleibt die Änderung keineswegs ohne praktische Auswirkungen. Besonders ins Gewicht fällt die terminologische Umstellung: Der bisher gebräuchliche Begriff „Telemedien“ wurde durch die Bezeichnung „digitale Dienste“ ersetzt. Diese begriffliche Anpassung macht es erforderlich, sämtliche Hinweise auf das TMG oder das TTDSG in bestehenden Rechtstexten zu überprüfen. Auch wenn eine gesetzliche Verpflichtung zur Nennung konkreter Paragrafen im Impressum nicht besteht, ist eine Aktualisierung in vielen Fällen dennoch ratsam, um Unklarheiten und rechtliche Risiken zu vermeiden.
Die Auswirkungen des DDG beschränken sich nicht auf das Impressum. Auch in anderen Rechtsquellen finden sich Änderungen: So wurde das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Wer für seine Website rechtliche Texte erstellt oder aktualisiert, sollte daher besonderen Wert auf sprachliche Präzision und begriffliche Konsistenz legen.
Breite Anwendbarkeit: Wer unter das DDG fällt
Die neue Gesetzeslage betrifft nicht nur große Plattformbetreiber oder Konzerne – im Gegenteil: Das DDG richtet sich an sämtliche Anbieter digitaler Dienste. Dazu zählen Webdesigner ebenso wie Betreiber von Online-Shops, Agentur- und Unternehmenswebsites oder sonstige gewerblich genutzte Onlineangebote. In der Praxis heißt das: Kaum eine geschäftlich betriebene Website ist von den Regelungen des DDG ausgenommen. Umso dringlicher ist es, die eigenen Rechtstexte auf mögliche Bezugnahmen zu veralteten gesetzlichen Grundlagen zu prüfen. Denn insbesondere bei formalen Fehlern können Wettbewerber oder Abmahnvereine ansetzen und daraus rechtliche Schritte ableiten. Wer jetzt nicht handelt, setzt sich vermeidbaren Risiken aus.
Modernisierung mit Tücken: Chancen und Risiken des DDG
Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz wird das deutsche Online-Recht stärker an europäische Standards angepasst, insbesondere durch die Umsetzung des Digital Services Act. Die neuen Regelungen schaffen mehr Klarheit, einheitlichere Vorgaben und eindeutig zugewiesene behördliche Zuständigkeiten. Die sprachliche Neustrukturierung verbessert die Systematik, birgt aber gleichzeitig Herausforderungen: Webseitenbetreiber müssen Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Hinweise auf Aktualität und gesetzliche Korrektheit prüfen. Veraltete Begriffe wie „Telemedien“ oder Hinweise auf das TMG und TTDSG können rechtlich angreifbar sein und Abmahnungen nach sich ziehen. Auch die Vielzahl neuer Gesetzesbezeichnungen führt leicht zu Unsicherheiten – vor allem, wenn veraltete Vorlagen oder Generatoren genutzt werden.
Insgesamt erhöht das DDG den Pflegeaufwand für Rechtstexte deutlich, steigert kurzfristig das Abmahnrisiko und erfordert eine bewusste rechtliche Auseinandersetzung. Wer jedoch frühzeitig handelt, profitiert langfristig von größerer Rechtsklarheit und einer konsistenten digitalen Regulierung im europäischen Rahmen.
Fazit: DDG jetzt prüfen und umstellen
Das Digitale-Dienste-Gesetz bringt nicht nur eine neue Bezeichnung, sondern eine Vielzahl an rechtlich relevanten Anforderungen mit sich. Auch wenn viele inhaltliche Regelungen auf den ersten Blick unverändert scheinen, liegt der Teufel im Detail: Bereits formale Unstimmigkeiten oder veraltete Begriffe können erhebliche Folgen nach sich ziehen. Wer seine Website rechtskonform betreiben will, sollte daher nicht zögern und alle Rechtstexte zeitnah einer sorgfältigen Prüfung unterziehen. Nur so lässt sich vermeiden, dass unnötige rechtliche Risiken entstehen oder bestehende Pflichten übersehen werden
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