Dienst- oder Werkvertrag in IT-Projekten: Die entscheidenden Unterschiede im Überblick
Von gabor partners //
Wie gabor partners Unternehmen im Projektalltag begleitet
Die Frage, ob ein Projekt als Dienst- oder Werkvertrag in IT-Projekten gestaltet ist, wirkt auf den ersten Blick technisch – tatsächlich bestimmt sie aber, wie viel rechtliche Kontrolle Unternehmen über Ablauf, Ergebnis und Risiken behalten. gabor partners unterstützt Mandant:innen im IT-Recht dabei, frühzeitig zu klären, welche Erwartungen an ein IT-Projekt gestellt werden und wie diese rechtlich verbindlich abgebildet werden können.
Was die Vertragstypen in der Praxis bedeuten
Die Entscheidung des OLG Frankfurt im Kern
Im Fall der Schnittstellenentwicklung kam das OLG Frankfurt zu dem Ergebnis, dass nur eine Tätigkeit geschuldet war. Da der Vertrag nach Stunden abgerechnet wurde, von Dienstleistungen sprach und feste Laufzeiten vorsah, qualifizierte das Gericht die Zusammenarbeit als Dienstvertrag. Damit entfielen klassische Gewährleistungsrechte. Für viele Auftraggeber bedeutet dies, dass unklare Formulierungen schnell zu unerwarteten Ergebnissen führen können.
Relevante Auswirkungen für Unternehmen?
Rechtliche Unterstützung im IT-Vertragsrecht nutzen
gabor partners unterstützt Unternehmen dabei, IT-Projekte so aufzusetzen, dass Erwartungen und vertragliche Verpflichtungen klar erkennbar bleiben. Die Kanzlei hilft, Risiken frühzeitig sichtbar zu machen und rechtliche Strukturen zu schaffen, die Projektabläufe nachhaltig stabilisieren.
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