Vorstandsabberufung wegen Datenschutzverstoß

Datenschutzverstoß im Vorstand: Was das für Unternehmen bedeutet

Von gabor partners //

Führungskräfte unter Druck – Datenschutz als Compliance-Risiko

Datenschutzverstöße gehören längst zu den ernstzunehmenden Risiken für Unternehmen. Neben empfindlichen Bußgeldern können sie auch arbeitsrechtliche Folgen für Führungskräfte nach sich ziehen. Vorstände stehen dabei besonders im Fokus, denn sie tragen eine zentrale Verantwortung für den Umgang mit sensiblen Daten. Doch wann wiegt ein Verstoß so schwer, dass er eine fristlose Kündigung und Abberufung rechtfertigt? Ein Urteil des OLG München (31.07.2024, Az. 7 U 351/23 e) verdeutlicht, dass Datenschutzpflichten auch auf höchster Ebene konsequent durchgesetzt werden müssen. Was das für Unternehmen bedeutet, lesen Sie hier.

Konsequenzen auf höchster Ebene: Ein Urteil mit klarer Botschaft
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Vorstandsmitglied wiederholt interne E-Mails mit sensiblen Inhalten an seine private Adresse weitergeleitet – darunter Gehaltsabrechnungen, Provisionsansprüche und interne Kommunikation des Vorstands. Das OLG München wertete dies als gravierenden Verstoß gegen die DSGVO und sah darin eine massive Verletzung des Vertrauensverhältnisses zum Unternehmen. Die Folge: fristlose Kündigung und Abberufung. Dieses Urteil macht deutlich, dass datenschutzrechtliches Fehlverhalten nicht nur Bußgelder, sondern auch tiefgreifende persönliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
DSGVO-Verletzung als Kündigungsgrund: Die rechtliche Bewertung

Das Gericht stufte die E-Mail-Weiterleitungen als unzulässige Datenverarbeitung nach Art. 4 Nr. 2 DSGVO ein. Eine Rechtsgrundlage – etwa durch Einwilligung oder berechtigte Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. a, f DSGVO – war nicht gegeben. Besonders schwer wog, dass der Vorstand die Daten offenbar gezielt sammelte, um sie für einen möglichen Haftungsprozess gegen das Unternehmen zu verwenden. Zusätzlich bestand eine Absprache mit anderen Kollegen, was die bewusste Missachtung interner Regeln unterstreicht. Die Kombination aus Datenverstoß und illoyalem Verhalten rechtfertigte daher die sofortige Beendigung des Dienstverhältnisses nach § 626 BGB sowie die Abberufung nach § 84 Abs. 4 AktG.

Chancen und Risiken bei der Abberufung von Führungskräften

Eine solche Abberufung kann klare Vorteile bringen: Sie zeigt, dass das Unternehmen Compliance und Datenschutz ernst nimmt, schützt sensible Informationen und signalisiert gegenüber Mitarbeitenden wie Geschäftspartnern eine klare Haltung. Gleichzeitig birgt sie Risiken – etwa den Verlust strategisch wichtiger Expertise oder mögliche Imageschäden, falls der Fall öffentlich wird. Auch rechtliche Auseinandersetzungen über die Rechtmäßigkeit der Kündigung oder Abfindungsforderungen durch das betroffene Vorstandsmitglied können Unternehmen vor Herausforderungen stellen. Umso wichtiger ist es, arbeitsrechtliche Entscheidungen gut vorzubereiten und abzusichern.

Fazit: Prävention ist der beste Schutz

Der Fall des OLG München verdeutlicht: Datenschutz ist nicht nur ein organisatorisches Thema, sondern auch ein haftungsrelevanter Faktor auf Leitungsebene. Unternehmen sollten klare Regelungen für den Umgang mit sensiblen Daten treffen – insbesondere die private Nutzung geschäftlicher Informationen konsequent ausschließen. Regelmäßige Schulungen und rechtssichere Richtlinien schaffen die Grundlage, um Risiken zu minimieren. gabor partners unterstützt Unternehmen dabei, rechtskonforme Datenschutz- und Compliance-Strukturen aufzubauen und sich gegen persönliche sowie unternehmerische Haftungsrisiken abzusichern.

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