Data Act

Der Data Act: Stärkung der EU- Datenwirtschaft und Förderung des Wettbewerbs

Von Anika Söhnle //
Die Europäische Union hat den Data Act Ende letzten Jahres verabschiedet, um die Datenwirtschaft der EU zu stärken und einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt zu fördern.
Das Ziel ist es, Daten, insbesondere Industriedaten, zugänglicher und nutzbarer zu machen, datengetriebene Innovationen zu fördern und die Datenverfügbarkeit zu erhöhen. Der Data Act gewährleistet Fairness bei der Verteilung des Datenwerts unter den Akteuren der Datenwirtschaft und klärt, wer welche Daten unter welchen Bedingungen nutzen kann.
Potenzial der Vernetzten Produkte und des Internets der Dinge (IoT)
In den letzten Jahren ist auf dem europäischen Markt eine rapide Zunahme von mit dem Internet verbundenen Produkten, den sogenannten „vernetzten Produkten“, zu verzeichnen. Diese Produkte, die zusammen ein Netzwerk namens Internet der Dinge (IoT) bilden, erhöhen signifikant das Datenvolumen, das in der EU für eine Wiederverwendung zur Verfügung steht. Dies stellt ein enormes Potenzial für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der EU dar. Der Data Act gibt Nutzern vernetzter Produkte (Unternehmen oder Einzelpersonen, die ein solches Produkt besitzen, leasen oder mieten) eine größere Kontrolle über die von ihnen generierten Daten, während Anreize für Investitionen in Datentechnologien erhalten bleiben. Darüber hinaus legt er allgemeine Bedingungen für Situationen fest, in denen ein Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist, Daten mit einem anderen Unternehmen zu teilen.
Förderung von Fairness und Wettbewerb im europäischen Cloud-Markt
Der Data Act enthält auch Maßnahmen zur Steigerung von Fairness und Wettbewerb im europäischen Cloud-Markt sowie zum Schutz von Unternehmen vor unfairen vertraglichen Bedingungen im Zusammenhang mit der Datenfreigabe, die von stärkeren Marktteilnehmern auferlegt werden. Er etabliert zudem einen Mechanismus, durch den öffentliche Stellen Daten von Unternehmen anfordern können, wenn ein außergewöhnlicher Bedarf besteht, beispielsweise in öffentlichen Notfallsituationen, und legt klare Regeln fest, wie solche Anfragen gestellt werden sollten.
Anwendbarkeit
Der Data Act wurde am 22. Dezember 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und wird ab dem 12. September 2025 anwendbar sein. Er ergänzt das Data Governance Act, das erste Ergebnis der europäischen Datenstrategie. Der Data Governance Act gilt seit September 2023. Während der Data Governance Act das Vertrauen in freiwillige Datenfreigabemechanismen erhöht, bietet der Data Act rechtliche Klarheit bezüglich des Zugangs zu und der Nutzung von Daten.
Fazit
Zusammen mit anderen politischen Maßnahmen und Fördermöglichkeiten werden diese beiden Verordnungen dazu beitragen, einen EU-Binnenmarkt für Daten zu etablieren und Europa zu einem führenden Akteur in der Datenwirtschaft zu machen, indem das Potenzial der stetig wachsenden Datenmengen, insbesondere der Industriedaten, zum Nutzen der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft genutzt wird. Die EU hat nun Leitlinien vorgestellt, welche die Umsetzung des Data Acts erleichtern sollen. Die rechtlichen Anforderungen bei der Umsetzung des Data Acts sind komplex. Da der Data Act bereits seit Januar 2024 in Kraft getreten ist und ab September 2025 anwendbar wird, sollten Sie jetzt bereits mit der Umsetzung der Verpflichtungen beginnen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei. Sprechen Sie uns an!

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