Wirksame Testamente

Das Testament: Mehr als nur ein Blatt Papier

Von gabor partners //

In der Welt des Erbrechts gibt es erstaunliche Geschichten über die Gestaltung von Testamenten. Haben Sie sich jemals gefragt, was ein Bierdeckel, die Haut am eigenen Körper und eine Gefängniswand gemeinsam haben?

Sie alle können ein wirksames Testament darstellen. Ein faszinierendes Beispiel dafür ist der Fall eines Bestatters, der kurz vor der Einäscherung eines Erblassers auf dessen Oberschenkel ein Tattoo fand. Der gut lesbare Schriftzug lautete: „Alleinerbe ist die katholische Kirchengemeinde Köln St. Gereon, [Unterschrift], [Datum]“. Recherchen ergaben, dass der Tätowierer lediglich die technischen Voraussetzungen geschaffen hatte; das Tattoo selbst hatte der Erblasser ohne fremde Hilfe erstellt. Ein wirksames Testament? Absolut.

Formwirksamkeit von Testamenten
Die Formwirksamkeit von Testamenten ist ein zentrales Thema im Erbrecht und wird durch §§ 2247, 126 BGB geregelt. Ein Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein, um formgültig zu sein. Dies bedeutet, dass auch ein Testament, das auf ungewöhnlichen Materialien wie Bierdeckeln oder der Haut verfasst wurde, gültig sein kann, solange es die erforderlichen Formvorschriften erfüllt.
Testamente auf nicht verbundenen Blättern
Ein häufiges Problem bei Testamenten ist, wenn sie aus mehreren, nicht physisch verbundenen Blättern bestehen. Dies wirft die Frage auf, ob diese Blätter als ein zusammenhängendes Testament betrachtet werden können. Hierbei kommt es auf den erkennbaren Willen des Erblassers an. Wenn die Blätter einen zusammenhängenden Text oder eine eindeutige Absicht des Erblassers darstellen, können sie als ein einziges Testament anerkannt werden.
Wirkung von Textdurchstreichungen
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Wirkung von ganzseitigen Textdurchstreichungen. Diese können zu erheblichen Unklarheiten führen, insbesondere wenn die Urheberschaft und die Widerrufsabsicht des Erblassers unklar sind. Wenn beispielsweise der Erblasser eine Seite seines Testaments durchstreicht, könnte dies als Widerruf oder als Änderung interpretiert werden.
Normzwecke und Formzwecke
Die Erfüllung von Normzwecken und Formzwecken ist hierbei entscheidend. Die Formvorschriften dienen dazu, den wahren Willen des Erblassers zu ermitteln und Missverständnisse oder Manipulationen zu vermeiden. Durch die Einhaltung der Formvorschriften wird sichergestellt, dass das Testament den letzten Willen des Erblassers authentisch widerspiegelt.
Feststellungen zum wahren Erblasserwillen
§ 2084 BGB spielt eine wichtige Rolle bei der Feststellung des wahren Erblasserwillens. Wenn Unklarheiten bestehen, wie etwa bei Textdurchstreichungen oder unzusammenhängenden Blättern, muss der wahre Wille des Erblassers ermittelt werden. Dies kann durch Zeugenaussagen, handschriftliche Merkmale oder andere Indizien geschehen, die auf die Absichten des Erblassers hinweisen.
Feststellungen zum wahren Erblasserwillen

Die Gestaltung von Testamenten kann vielfältig und überraschend sein. Ob auf Bierdeckeln, der Haut oder Gefängniswänden – entscheidend ist die Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften, um den wahren Willen des Erblassers zu sichern. Bei Unklarheiten, wie etwa durchgestrichenen Texten oder unverbundenen Blättern, kommt es darauf an, den wahren Erblasserwillen zu ermitteln und zu wahren. Unsere Kanzlei steht Ihnen bei Fragen rund um das Erbrecht und die Gestaltung von Testamenten kompetent zur Seite.

Für eine individuelle Beratung oder weitere Fragen zum Thema Erbrecht und Testamentgestaltung steht Ihnen gabor partners gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich von unseren Expert:innen unterstützen.

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