Onlinezugangsgesetz

Das Onlinezugangsgesetz: Ein Schritt in Richtung moderne Verwaltung

Von gabor partners //
Die Vision einer modernen Verwaltung
Die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung soll in Zukunft deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher werden. Das Onlinezugangsgesetz (OZG), das 2017 in Kraft trat, bildet die Grundlage für diese umfassende Modernisierung der Verwaltung. Ziel ist es, staatliche Leistungen einfacher und sicherer digital zugänglich zu machen, sodass der Gang zum Bürgeramt bald der Vergangenheit angehört.
Das Onlinezugangsgesetz als Grundlage der Verwaltungsdigitalisierung

Das OZG ist die rechtliche Grundlage für das größte Modernisierungsprojekt der öffentlichen Verwaltung seit Bestehen der Bundesrepublik. Es verpflichtet alle Behörden, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Dies erfordert eine effiziente Arbeitsteilung, eine moderne IT-Infrastruktur sowie gemeinsame Standards zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Trotz intensiver Bemühungen konnte das ambitionierte Ziel, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen online anzubieten, nicht vollständig erreicht werden. Ursachen hierfür sind unter anderem die komplexen föderalen Strukturen, unterschiedliche Digitalisierungsstände und eine heterogene IT-Landschaft. Zahlreiche Onlinedienste sind bisher nur in einzelnen Ländern oder Kommunen verfügbar.

Dennoch wurden signifikante Fortschritte erzielt: Bund und Länder haben eine nachhaltige Arbeitsstruktur für die interföderale Zusammenarbeit etabliert, die auch über das OZG hinaus genutzt werden kann. Zudem wurde die Nutzerorientierung als oberstes Prinzip der Verwaltungsdigitalisierung in den Vordergrund gerückt.

Nutzerfreundlichkeit als Grundprinzip
Seit Beginn der Umsetzung des OZG werden Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen intensiv beteiligt. In Digitalisierungslaboren arbeiten regelmäßige Nutzer an der Gestaltung und Verbesserung der Onlineanträge mit. Ein weiteres Prinzip ist das „Once-Only“-Prinzip, wonach Nachweise nur einmalig übermittelt werden müssen und die Verwaltung diese Daten sicher austauschen kann. Dies spart Zeit und Aufwand für alle Beteiligten. Die Registermodernisierung und das OZG sind grundlegende Bestandteile für die Umsetzung dieses Prinzips.
Weiterentwicklung des OZG: Das OZG 2.0
Der Bundesrat hat Mitte des Monats dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) zugestimmt, das kurz zuvor vom Bundestag beschlossen wurde. Zuvor konnten Bund und Länder im Vermittlungsausschuss eine Einigung erzielen. Dieser wurde von der Bundesregierung einberufen, da das Gesetz in der Bundesratssitzung im März nicht die erforderliche Zustimmung erhielt. Das Gesetz wird im Juli 2024 in Kraft treten.
Zielsetzung und Schwerpunkte
Das Gesetz schafft den Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung sowie zentrale Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren in ganz Deutschland. Es schafft mehr Verbindlichkeit für eine schnelle und effiziente Digitalisierung der Verwaltung. Damit kommt es zu mehr Standardisierung und einem breiten Onlineangebot an Verwaltungsleistungen. Die Ende-zu-Ende-Digitalisierung soll zur Regel werden, die Verwaltungsdigitalisierung wird als Daueraufgabe für Bund, Länder und Kommunen verankert.
Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger

Das Paket umfasst für Bürgerinnen und Bürger insbesondere folgende Punkte:

  • DeutschlandID als zentrales Bürgerkonto: Die BundID wird zur DeutschlandID weiterentwickelt. Mit dieser sollen sich Bürger bundesweit identifizieren und Anträge stellen können, entweder über den Online-Ausweis (eID) oder mit dem Elster-Zertifikat. Zudem wird ein digitales Postfach bereitgestellt, über das kommuniziert und Bescheide zugestellt werden können.
  • Einführung des Once-Only-Prinzips: Nachweise für einen Antrag können zukünftig auf elektronischem Wege bei den zuständigen Behörden und Registern mit Einverständnis des Antragstellers abgerufen werden.
  • Abschaffung der Papierform: Verwaltungsleistungen können zukünftig rechtssicher, einfach und einheitlich ohne händische Unterschrift beantragt werden.
  • Datenschutzcockpit: Ein umfassendes Transparenz- und Steuerungswerkzeug ermöglicht es Nutzern, nachzuverfolgen, wenn eine Datenübermittlung zwischen öffentlichen Stellen stattgefunden hat.
  • Recht auf digitale Verwaltung: Bürgerinnen und Bürger haben zukünftig einen einklagbaren Rechtsanspruch auf elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes.
Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger
Für Unternehmen und andere juristische Personen beinhaltet das Gesetz folgende Neuerungen:
  • Digitales Organisationskonto: Unternehmen erhalten ein Konto, über das digitale Verwaltungsleistungen einfach, sicher, transparent und jederzeit nutzbar sind.
  • „Digital only“ Unternehmensleistungen: Spätestens nach Ablauf von fünf Jahren sollen unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen des Bundes ausschließlich elektronisch angeboten werden.
  • Einheitliche Digitalisierung: Der Bund wird bundesweit verbindliche Standards und einheitliche Schnittstellen vorgeben.
  • Medienbruchfreie Verwaltungsverfahren: Ende-zu-Ende-Digitalisierung wird im Bund zum Standard, sodass Online-Anträge komplett digital gestellt und bearbeitet werden.
Fortschritte und zukünftige Schritte

Im Rahmen der OZG-Umsetzung wurde bis heute bereits vieles erreicht. Der Bund hat wesentliche Verwaltungsleistungen digitalisiert, sodass diese für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen online zugänglich sind. Dies reicht vom Antrag auf Bürgergeld und Kindergeld über die Ladepunktanzeige für E-PKWs bis zur Anmeldung zu Integrationskursen.

Das Bundesportal (www.bund.de) dient als zentraler Einstieg für Leistungen aus Bund, Ländern und Kommunen und bietet erste Ende-zu-Ende digitalisierte Leistungen an. Das Portal verzeichnet monatlich über eine Million Besucher.

Von 2021 bis 2023 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) mit Bundesmitteln die Digitalisierung von 143 föderal genutzten OZG-Leistungen finanziert. 135 davon sind in mindestens einer Pilotkommune oder -behörde verfügbar, darunter BAföG und Elterngeld.

Bund und Länder haben sich zudem auf 16 Fokusleistungen geeinigt, die häufig beantragt werden und daher priorisiert digitalisiert werden sollen. Zu allen Fokusleistungen stehen Online-Dienste zur Nachnutzung bereit, der Rollout läuft unter Hochdruck.

Mit der Änderung des Onlinezugangsgesetzes untermauert die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ziele zur Modernisierung der deutschen Verwaltung, zum Abbau von Digitalisierungshemmnissen und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Vergleich.

Fazit

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hat einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland gemacht. Trotz einiger Herausforderungen wurden signifikante Fortschritte erzielt, besonders bei der Nutzerorientierung und dem „Once-Only“-Prinzip. Das neue OZG 2.0, das im Juli 2024 in Kraft tritt, zielt auf mehr Verbindlichkeit und Standardisierung, um die Digitalisierung weiter zu beschleunigen. Für Bürger und Unternehmen bedeutet dies erhebliche Erleichterungen, wie die Einführung der DeutschlandID und die Abschaffung der Papierform. Insgesamt ebnet das OZG den Weg für eine moderne, effiziente Verwaltung.

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