Frühwarnsysteme in Unternehmen: Verantwortung der Geschäftsführung nach StaRUG und IDW ES 16

Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG: Was jetzt für Unternehmen gilt – kurz erklärt.
Minderjähriger Erbe im Gesellschaftsrecht: Zwischen Vermögensnachfolge und Haftungsrisiko

Wenn Kinder Gesellschafter werden: Risiken erkennen, Vertretung klären, rechtssicher gestalten – mit gabor partners.
Drittschützende Wirkung eines Sanierungsgutachtens: Neue Haftungsperspektiven für Geschäftsführer

Sanierungsgutachten können Geschäftsführer vor Haftung schützen – wenn der Berater pflichtgemäß arbeitet. Das OLG Bamberg stärkt ihre Rechtsposition.
Arbeitszeitbetrug: Kündigung und Erstattungspflicht nach Detektiveinsatz

Ein Urteil des LAG Köln zeigt: Arbeitszeitbetrug kann zur fristlosen Kündigung und zur Erstattung von Detektivkosten führen.
Datenschutzverstoß im Vorstand: Was das für Unternehmen bedeutet

Ein OLG-Urteil zeigt: Datenschutzverstöße durch Vorstände können zu fristloser Kündigung führen. Was Unternehmen jetzt beachten müssen.
gabor partners – Ihr starker Partner für erfolgreiche M&A-Transaktionen

M&A-Transaktionen erfordern Expertise. gabor partners unterstützt Sie in jeder Phase – von Strategie bis Umsetzung. Jetzt beraten lassen!
Gesamtrechtsnachfolge durch Austritt des vorletzten GbR-Gesellschafters

Gesamtrechtsnachfolge beim Austritt des vorletzten GbR-Gesellschafters: Das Vermögen geht automatisch über. Vor- und Nachteile hier lesen!
Unternehmenskäufe: Grundlagen, Vor- und Nachteile – und was Sie beachten sollten

Unternehmenskäufe sind komplex – Gabor Partners berät Sie individuell zu Share Deals, Asset Deals und allem Wichtigen im Gesellschaftsrecht. Jetzt informieren!
Gesellschaftsrecht: Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften im Vergleich

Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft? Unser Vergleich unterstützt Sie bei der Rechtsformwahl – gabor partners berät Sie umfassend.
Handlungsbedarf nach dem MoPeG: Anpassung bestehender Gesellschaftsverträge

Handlungsbedarf nach dem MoPeG: Die Änderungen im Gesellschaftsrecht machen eine Anpassung bestehender Gesellschaftsverträge nötig.