Wichtige Änderungen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)

Mit der Neufassung des § 47 Abs. 2 S. 1 Grundbuchordnung (GBO) und der gleichzeitigen Aufhebung des § 899a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) a.F. hat sich die Rechtslage für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) in Deutschland erheblich geändert. Insbesondere für vermögensverwaltende GbRs ist die Eintragung ins neu geschaffene Gesellschaftsregister nun eine essentielle Voraussetzung, um bestimmte Rechte und Pflichten wahrnehmen zu können.

Handlungsbedarf nach dem MoPeG?

Das zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, kurz MoPeG, reformierte das Recht der Personengesellschaften tiefgreifend, insbesondere dasjenige der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.1.2024 das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verabschiedet. Das Personengesellschaftsrecht wird einer tiefgreifenden Modernisierung unterzogen. Im Wesentlichen ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betroffen. Wir erläutern wichtige Neuerungen.

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