gabor partners rechtsanwaltsgesellschaft
Wir handeln mit Recht.
Die gabor partners rechtsanwaltsgesellschaft ist eine Boutique-Kanzlei. Wir fokussieren. Unsere Schwerpunkte liegen im Gesellschaftsrecht, Erbrecht und im Informationstechnologierecht. Erfahren Sie mehr über unser holistisches Leistungsportfolio.
Die gabor partners rechtsanwaltsgesellschaft ist eine Boutique Kanzlei. Hier berät der Chef persönlich. Mit ganzem Einsatz. Anders als in Großkanzleien deckt unsere Anwaltsboutique Nischen eines Rechtsgebiets ab. Dabei kann mit einer mehr als 30-jährigen Fachexpertise und Erfahrung geglänzt werden. Wir, das heißt: Vom Unternehmer. Für Mittelständler und Menschen, die ihr Unternehmen, ihr Erbe und ihre Vermögensnachfolge im Fokus haben.
Klarer Fokus auf ausgewählte Fachbereiche
Kompetenz-
felder
Vermögen und Nachfolge
Erbrecht
Von Erbnachfolge bis Testament. Wir begleiten Sie bei allen Fragen rund um das Erbrecht mit unserer fundierten Expertise.
Gründung, Strukturierung, Verwaltung
Gesell-
schafts-
recht
Der inhaltliche Schwerpunkt unserer Praxis liegt im allgemeinen Gesellschaftsrecht, M&A sowie der Restrukturierung und insolvenznahen Beratung.
IP/IT/Datenschutz
IT-Recht
Ihre
Berater:innen
Wir finden die richtige Balance
Wir beraten auf Basis einer umfassenden Fallanalyse und wägen hierbei alle Pro- oder Contra-Argumente mit Bedacht und Weitsicht ab. Erfahren Sie bei Ihrem konkreten Anliegen mehr über unsere spezifische Vorgehensweise.
Wir finden die richtige Balance
Wir beraten auf Basis einer umfassenden Fallanalyse und wägen hierbei alle Pro- oder Contra-Argumente mit Bedacht und Weitsicht ab. Erfahren Sie bei Ihrem konkreten Anliegen mehr über unsere spezifische Vorgehensweise.
Aus Stuttgart
für Deutschland.
Egal wo Sie sind – wir sind für Sie da. Unsere Klient:innen beraten wir aus Stuttgart heraus deutschlandweit. Vor Ort und digital.
Roger Gabor, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der gabor partners rechtsanwaltsgesellschaft
»Unserer Expertise vertrauen Klient:innen, die uns seit mehr als 30 Jahren wiederkehrend mandatieren.«
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